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Netzneutralität

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In Deutschland gilt die Netzneutralität - oder?

In Deutschland gilt die Netzneutralität - oder?

In den USA können Anbieter von Webseiten oder Apps dafür bezahlen, dass Ihre Daten schneller durchs Internet geleitet werden. Bei uns ist die Netzneutralität zwar gesetzlich vorgeschrieben - doch es gibt großzügige Ausnahmen. Von Florian Regensburger

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Seit die mächtige US-Regulierungsbehörde FCC die sogenannte Netzneutralität faktisch beerdigt hat, ist es erlaubt, dass Online-Anbieter sich bei den Netzbetreibern eine Daten-Überholspur für ihre Videos, Musik oder sonstigen Online-Inhalte buchen. Doch wie ist es in Deutschland um diese Netzneutralität bestellt? Faktisch befinden wir uns längst auf dem Weg zum Zwei-Klassen-Internet.

Die Netzneutralität ist in Gefahr

Thomas Mayer komponiert elektronische Musik. Über seine Website sind die Stücke weltweit abrufbar. Doch das könnte für den Software-Entwickler und Piraten-Politiker bald schwieriger werden: Die Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet gleich behandelt werden sollen, ist in Gefahr. Denn leiten Netzbetreiber die Videos oder Musik einzelner Unternehmen gegen Gebühr schneller durchs Netz, als die von anderen, weniger zahlungskräftigen Anbietern, werden diese automatisch weniger attraktiv.

"Wenn ich mit meiner privaten Webseite, mit meinem privaten Blog irgendwo im Netz unterwegs bin, bekomme ich dann noch weniger Aufmerksamkeit", sagt Thomas Mayer.

Netzneutralität gilt - mit Ausnahmen

Zwar hat der Deutsche Bundestag im April - um eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen - eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, das kostenpflichtige Überholspuren für Daten nun grundsätzlich verbietet. Das Gesetz erlaubt aber Ausnahmen, bei denen eine "angemessene Verwaltung des Datenverkehrs" zulässig ist.

Nach gängiger Lesart geht es dabei etwa um telemedizinische Anwendungen oder andere Dienste, bei denen Verzögerungs-Schwankungen zu einem ganzen oder teilweisen Funktionsausfall führen könnten, wie etwa auch bei internationalen Videokonferenzen.

Umstrittene Angebote von Telekom und Vodafone

Aber auch das umstrittene "Zero Rating" bleibt grundsätzlich erlaubt: zum Beispiel Angebote wie "Stream On" von der Telekom. Dabei geht es zwar nicht um verschiedene Geschwindigkeiten. Aber der mobile Datenverbrauch bei Telekom-Vertragspartnern wie Spotify, Apple Music, Zattoo oder anderen Streamingdiensten wird den Kunden nicht auf das im Mobilfunktarif enthaltene Inklusiv-Datenvolumen angerechnet. Auch Vodafone bietet vergleichbare Tarife an. Beides widerspricht der Idee der Gleichbehandlung aller Daten, sagen Kritiker.

Die Telekom wollte vor der Kamera nicht zu Fragen der Netzneutralität Stellung nehmen - und antwortete schriftlich: "In der EU gelten inzwischen Regeln zur Netzneutralität und damit sehen wir keinen weiteren Bedarf für einen Diskussionsbeitrag unsererseits."

Fairer Wettbewerb leidet

Ob die Ausnahmen von der Netzneutralität kleineren Anbietern noch einen fairen Zugang zum Markt erlauben - Pirat und Musiker Thomas Mayer ist skeptisch: "Wenn ich bestimmte Daten einfach von vornherein ausnehme, habe ich dann auch keine wirkliche Chance mehr, mit einem neuen Geschäftsmodell überhaupt noch auf den Markt zu kommen."

Die US-Entscheidung gegen die Netzneutralität dürfte längerfristig wohl auch bei uns spürbar sein, weil kleinere Anbieter es in den USA nun schwerer haben, überhaupt so groß zu werden, dass sie auch jenseits des Atlantiks zu bedeutenden Playern werden.