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Adblock Plus

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Adblock Plus bleibt erlaubt

Adblock Plus bleibt erlaubt

Werbeblocker knipsen auf Internetseiten die Werbung aus. Seit Jahren versuchen deswegen die Verleger solche Programme zu verbieten. Nun gab es erneut eine Schlappe vor Gericht: Die Software Adblock Plus bleibt erlaubt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio.

Per Adblock Plus können Leser von Internetseiten, wie etwa Spiegel Online, Sueddeutsche.de oder Bild.de, die dort auftauchende Werbung blockieren. Die Software ist deswegen vielen Verlegern ein Dorn im Auge, denn für sie stellt Online-Werbung eine beträchtliche Einnahmequelle dar. In den letzten Monaten war es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Firma Eyeo, die die umstrittene Software zur Verfügung stellt und verschiedenen Verlagen gekommen. Vor dem heutigen Urteil hatten bereits diverse Landgerichte zu Gunsten Eyeos entschieden. 

Verleger können sich wehren

Das Oberlandesgericht München folgte nun dieser Linie und legte unter anderem nahe, dass die Verlage geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen könnten. So ist es durchaus möglich, die Nutzer von Werbeblockern aus dem eigenen Angebot auszuschließen, wie es etwa bei Bild.de der Fall ist. Wer die Boulevard-Seite ansurft und einen Werbeblocker benutzt, bekommt nur eine Sperrtafel zu sehen und wird aufgefordert, entweder die Software zu deaktivieren oder als Alternative ein Abo für Bild.de abzuschließen. Solange die Verlage Lesern mit Werbeblockern die Nutzung ihres Angebots erlaubten, könnten sie auch keine urheberrechlichen Ansprüche gegen die Betreiber von Werbeblocker geltend machen, so das Gericht.

Auch Whitelisting zulässig

Auch das sogenannte "Whitelisting" erklärte das Münchner Gericht für zulässig. "Whitelisting" bedeutet, dass sich Werbetreibende gegen Bezahlung in eine Liste von Anbietern aufnehmen lassen, deren Werbung Adblock Plus dann zum Nutzer durchlässt. Die Unternehmen müssen sich mit einer Umsatzbeteiligung freikaufen, wenn ihr Werbevolumen eine bestimmte Grenze übersteigt. In Sachen Whitelisting hatte das Oberlandesgericht in Köln jedoch anders entschieden. Der Streit wird deswegen sehr wahrscheinlich am Bundesgerichtshof in Karlsruhe weiter gehen. Beide Parteien hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, im Falle einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen.