"Wind-an-Land-Gesetz" stellt hohe Anforderungen an Bayern

München: Heute tritt auch das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ offiziell in Kraft. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt die Bundesregierung ehrgeizige Ziele vor, die jedes Bundesland erreichen muss. Für Bayern bedeutet das, dass 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032 für die Windkraft zur Verfügung stehen muss - also rund zweieinhalb Mal so viel Platz wie jetzt. Bisher gibt es vor allem im Süden des Freistaates nur wenige Windräder. Bis nächstes Jahr muss Bayern bereits nachweisen, welche Fortschritte es beim Erreichen der Quote gemacht hat. Windräder werden künftig in der Regel nur noch in ausgewiesenen Gebieten entstehen, die bayerische 10-H-Mindestabstandsregel, die seit Herbst bereits gelockert ist, verliert so weiter an Bedeutung.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.02.2023 07:00 Uhr

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