Verfassungsgericht weist Eilantrag zurück - Klimaschutzgesetz kann verabschiedet werden

Berlin: Der Bundestag kann wie geplant morgen das Klimaschutzgesetz verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann abgewiesen, der die Abstimmung verhindern wollte. Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderungen zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Abgeordneter verletzt. Das Verfassungsgericht kam aber zu dem Schluss, dass der Eilantrag unzulässig ist. Warum, wurde nicht mitgeteilt. Das neue Klimaschutzgesetz gibt der Regierung mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Ziele. Umweltschutzverbände beklagen, damit würden die deutschen Klimaziele aufgeweicht. Der Bundestag soll das Gesetz morgen zusammen mit dem Solarpaket verabschieden. Dieses soll insbesondere den sogenannten Balkonkraftwerken zum Durchbruch verhelfen. Auch Mieter können mit diesen steckerfertigen Solaranlagen Strom erzeugen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 25.04.2024 21:00 Uhr

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