Verfassungsgericht weist Eilantrag zurück - Klimaschutzgesetz kann verabschiedet werden

Berlin: Der Bundestag kann wie geplant morgen das Klimaschutzgesetz verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht wies jetzt den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann ab, der die Abstimmung verhindern wollte. Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Abgeordneter verletzt. Das neue Klimaschutzgesetz gibt der Regierung mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Ziele. Umweltschutzverbände beklagen, damit würden die deutschen Klimaziele aufgeweicht.

Sendung: BR24 Nachrichten, 25.04.2024 19:00 Uhr

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