Unternehmen können Energie-Härtefall-Hilfen beantragen

München: Angesichts hoher Energiepreise können bayerische Unternehmen ab sofort Härtefallhilfen beantragen. Das hat das Wirtschaftsministerium bekannt gegeben. Demnach entfallen in der ersten Tranche des Bundes gut 62 Millionen Euro auf den Freistaat. Eine Kommission aus Vertretern von Wirtschaft, Steuerberaterkammern und Wirtschaftsministerium soll darüber entscheiden, wer Anspruch auf Hilfe hat. Diese richtet sich unter anderem an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie Soloselbstständige und Landwirte. Sie können einen Ausgleich für ihre betrieblichen Energiekosten erhalten, wenn die von ihnen gezahlten Preise mehr als doppelt so hoch sind wie 2021. Zudem müssen die Kosten existenzbedrohend für den Betrieb sein.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 06.03.2023 11:00 Uhr

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