Unfallflucht ohne Personenschaden soll nur noch Ordnungswidrigkeit sein

Berlin: Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das geht aus einem Eckpunktepapier aus dem Justizministerium hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Unfälle mit Fahrerflucht sollen demnach künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden - und zwar dann, wenn ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt, heißt es in dem Papier. Bislang drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn sich ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 25.04.2023 07:00 Uhr

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