Karlsruhe kippt Zweitwohnungssteuer-Satzungen in Oberstdorf und Sonthofen

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Zweitwohnungssteuer-Satzungen in Oberstdorf und Sonthofen gekippt. Begründung: Die Satzungen beruhten auf einer überholten Berechnungsbasis. Diese fußt auf Wertverhältnisse von 1964 und die Steuer wird seither hochgerechnet. Nun müssen die beiden schwäbischen Kommunen bis Ende März eine neue Satzung erstellen. Die Karlsruher Richter gaben zwei Klägern Recht, die Zweitwohnungen in Sonthofen und Oberstdorf haben. Viele Städte und Gemeinden verlangen eine Zweitwohnungssteuer, um Menschen dazu zu bewegen, ihren Hauptwohnsitz in diesen Ort zu verlegen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 24.10.2019 13:00 Uhr

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