Gesetzentwurf zur Kommunalen Wärmeplanung geht an Länder und Verbände

Berlin: Das Bauministerium wird heute den Gesetzentwurf zur Kommunalen Wärmeplanung an Länder und Verbände weiterleiten. Damit kommt auf Städte und Gemeinden die Aufgabe zu, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern Alternativen zum Heizen mit klimaschädlichen Brennstoffen wie Öl und Gas aufzuzeigen. Dabei geht es zum Beispiel um neue Fernwärmeleitungen und Wasserstoffnetze. Städte ab 100.000 Einwohnern müssen diese Planung bis Mitte 2026 vorlegen. Kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Grundlage für die Regeln des geplanten neuen Heizungsgesetzes. Ziel ist, dass die Wärmeversorgung bis 2045 komplett klimaneutral ist.

Sendung: BR24 Nachrichten, 21.07.2023 12:15 Uhr

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