Flutkatastrophe im Ahrtal bleibt ohne strafrechtliche Folgen

Koblenz: Die Flutkatastrophe im Ahrtal bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen nach gut zweieinhalb Jahren ein. Oberstaatsanwalt Mannweiler sagte zur Begründung, der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler habe zwar eine Reihe von Mängeln aufgewiesen, für die in erster Linie der damalige Landrat verantwortlich gewesen sei. Daraus ergebe sich aber keine Strafbarkeit. Man habe nicht hinreichend nachweisen können, dass ein anderes Vorgehen zu weniger Todesopfern geführt hätte. Bei der Flutkatastrophe waren im Juli 2021 im rheinland-pfälzischen Ahrtal sowie in Nordrhein-Westfalen insgesamt 180 Menschen ums Leben gekommen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.04.2024 18:00 Uhr

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