Karlsruhe erlaubt trotz Bedenken deutsche Beteiligung an EU-Coronafonds

Berlin: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Corona-Aufbaufonds ist aus Sicht des Bundesfinanzministeriums erfreulich. Der parlamentarische Staatssekretär Toncar nannte es eine gute Nachricht für die wirtschaftliche Erholung in Europa nach der Pandemie. Nach seinen Worten sieht sich das Finanzministerium darin bestätigt, dass der Bundestag und die Bundesregierung verfassungskonform gehandelt haben. Das höchste deutsche Gericht hatte zuvor die Beteiligung Deutschlands am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU trotz Zweifeln bestätigt und zwei Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Die Richter betonten aber, dass der Bundestag die Verwendung der Gelder und die Entwicklung des Haftungsrisikos beobachten und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen muss.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 06.12.2022 15:00 Uhr

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