Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlrechtsreform

Karlsruhe: Rund eineinhalb Jahre vor der nächsten Bundestagswahl stehen die Regeln dafür auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute und morgen mit der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Ziel der Neuregelung war es, den Bundestag zu verkleinern. Klagen dagegen gibt es vonseiten der bayerischen Staatsregierung, der Union, der Linken und von mehreren Privatpersonen. Denn: Künftig würde nicht jeder direkt gewählte Erststimmenkandidat sicher in den Bundestag einziehen. Außerdem soll die Grundmandatsklausel entfallen, was Folgen für die CSU haben könnte: Würde sie bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, wäre sie nicht mehr im Bundestag vertreten - auch wenn sie die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen sollte. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.04.2024 11:00 Uhr

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