Bundesverfassungsgericht prüft Wahlrechtsreform

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute und morgen mit der Wahlrechtsreform, die die Ampel-Koalition eingeführt hatte. Geklagt haben die bayerische Staatsregierung, die Union, die Linke und insgesamt mehr als 4.000 Privatpersonen. Sie wenden sich unter anderem gegen die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten und von der Grundmandatsklausel. Diese Änderung könnte besonders die CSU treffen: Fiele die Partei bei der nächsten Bundestagswahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke, wäre sie im nächsten Bundestag nicht mehr vertreten - auch, wenn sie fast alle Wahlkreise in Bayern gewinnt. Ziel der Reform war es, das Parlament zu verkleinern. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die Änderungen verfassungskonform sind.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.04.2024 10:00 Uhr

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