Bundesverfassungsgericht prüft neues Wahlrecht

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das neue Wahlrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Für die Anhörung sind zwei Tage angesetzt. Geklagt haben die Bundestags-Fraktionen von Union und Linken. Die Neuregelung begrenzt die Zahl der Mandate. Durch die Reform ist nicht mehr garantiert, dass jeder Gewinner eines Wahlkreises auch ins Parlament einzieht. Denn eine Partei erhält jetzt nur noch so viele Sitze, wie ihr nach ihren Zweitstimmen zustehen. Für die CSU könnte das bedeuten, dass sie keine Abgeordneten mehr nach Berlin schickt. CDU-Chef Merz kritisierte, die Regelung verletze die Chancengleichheit in grober Weise. Der Linken-Politiker Gysi äußerte den Verdacht, dass eine Bundestagsmehrheit ihre Macht missbraucht habe, um die Möglichkeit zu schaffen, zwei Parteien aus dem Bundestag zu drängen. Eine Entscheidung in Karlsruhe wird erst in einigen Monaten erwartet.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.04.2024 17:00 Uhr

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