Bundestag verschärft Gesetz zu Abgeordnetenbestechung

Berlin: Als Reaktion auf die Maskenaffäre hat der Bundestag das Gesetz für die Bestechung von Abgeordneten verschärft. Bislang konnte ein Parlamentarier nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede oder eine Abstimmung im Bundestag. Künftig ist es auch strafbar, wenn Abgeordnete ihr Mandat ausnutzen, um außerhalb des Parlaments Geschäfte zu machen. Während der Corona-Pandemie kassierte beispielsweise der frühere CSU-Abgeordnete Nüßlein eine Millionenprovision für die Vermittlung von Maskengeschäften. Wegen Bestechung konnte Nüßlein nicht belangt werden, weil er die Gewinne nicht als Abgeordneter einnahm, sondern im Rahmen einer Nebentätigkeit. Künftig kann ein solches Verhalten mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 25.04.2024 21:00 Uhr

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