Bundestag verschärft Gesetz gegen Bestechung von Abgeordneten

Berlin: Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird schärfer bestraft. Das hat der Bundestag am Abend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der AfD beschlossen. So machen sich Abgeordnete künftig strafbar, wenn sie gegen Bezahlung Einfluss auf Ministerien ausüben. Dann droht nun eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Während der Corona-Zeit hatte der ehemalige CSU-Abgeordnete Nüßlein für Maskendeals Provisionen in Millionenhöhe kassiert. Der Bundestag hat außerdem den Weg frei gemacht, dass Erwerbsminderungsrentner die vorgesehenen Zuschläge von maximal 7,5 Prozent erhalten können. In einer Übergangszeit ab Juli soll die Zahlung demnach wegen bürokratischer Probleme getrennt erfolgen. Ende nächsten Jahres soll der Zuschlag fester Bestandteil der Rente sein.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 26.04.2024 06:00 Uhr

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