Bundestag billigt Änderung des Namensrechts und Selbstbestimmungsrecht

Berlin: Das Namensrecht in Deutschland wird reformiert. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz des Justizministeriums mehrheitlich gebilligt. Es sieht unter anderem vor, dass Eheleute und deren Kinder künftig mehr Wahlfreiheit bei der Festlegung und Änderung ihrer Nachnamen haben. Auch Doppelnamen für Kinder sind künftig möglich. Die Bundesregierung will so der Selbstbestimmung von Menschen Rechnung tragen, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Das betrifft etwa die Friesen. Der Grünen-Rechtsexperte Limburg sagte, das Namensrecht werde damit internationaler, moderner und minderheitenfreundlicher. Auch die Union stimmte dem Gesetz zu: Der CDU-Rechtsexperte Müller betonte jedoch, man bleibe hinter den Erwartungen zurück. Zuvor hatte der Bundestag die Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Ziel ist es, dass sie den größten Teil der staatlichen Hilfe nicht mehr bar bekommen, sondern als Guthaben auf einer Karte. Am Nachmittag hat der Bundestag noch das neue Selbstbestimmungsrecht für trans- und intersexuelle Menschen gebilligt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 12.04.2024 13:00 Uhr

Zur BR24 Startseite