Bundesrat billigt Gesetz zur Wärmeplanung in Kommunen

Berlin: Der Bundesrat hat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gebilligt. Es tritt nun zusammen mit dem Heizungsgesetz am 1. Januar in Kraft. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026 Wärmepläne erstellen. Kleinere Städte und Gemeinden müssen dies bis Sommer 2028 tun. Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab dem kommenden Jahr zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Außerdem machte der Bundesrat den Weg frei für das Klimaanpassungsgesetz. Mit ihm will die Regierung den Schutz vor den Folgen der Erderwärmung voranbringen. Eine weitere Entscheidung der Länderkammer betraf das Asylrecht. Menschen aus Georgien und der Republik Moldau haben künftig nur noch schlechte Chancen, hierzulande Asyl zu bekommen. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dafür gestimmt, die beiden Länder als sichere Herkunftsländer einzustufen. Das hat zur Folge, dass Asylanträge von Georgiern und Moldauern in der Regel abgewiesen werden. Die Behörden können diese Antragsteller dann zügiger wieder ausweisen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 15.12.2023 12:45 Uhr

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