Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten. Das lasse ein "Rosinenpicken" nicht zu.
Disziplinarstrafen für streikende Lehrer
Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Gerichts rund drei Viertel Beamte. Die Kläger aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten in ihrer Dienstzeit bei Protesten oder Streiks der Bildungsgewerkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplinarstrafen kassiert. Dagegen wehrten sie sich vor Gericht: Das Streikverbot sei zumindest für Lehrer zu strikt, weil diese nicht wie andere Beamte hoheitliche Aufgaben ausübten.
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