Die Bundesnetzagentur spricht von verbotenen Sendeanlagen. Die Behörde rät Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion zu achten. Die Bundesnetzagentur ist bereits gegen mehrere Anbieter im Internet vorgegangen.
"Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt." Jochen Homann, Präsident der Behörde
Die Bundesnetzagentur weist zudem daraufhin, dass allein der Besitz einer solchen Uhr in Deutschland strafbar ist.