Die Betreuerin einer Kinderturngruppe des TSV Himmelkron ist am Donnerstag (05.04.18) der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Im Sommer 2014 war ein achtjähriges Mädchen nach einem Badeunfall im Himmelkroner Freibad gestorben. Der mitangeklagte Bademeister wurde freigesprochen.
BLSV fürchtet Auswirkungen auf den Schwimmsport
Dieses Urteil wird nun auch Auswirkungen auf den Schwimmsport vor allem in Oberfranken haben, ist der stellvertretende Bezirksvorsitzende des Bayerischen Landessportverband, Lother Seyfferth, überzeugt.
"Ich denke, dass im Schwimmsport und im Freizeitsport Schwimmen jetzt schwierige Zeiten auf uns zukommen. Ich glaube, dass Betreuer nicht mehr so leicht bereit sein werden, mit Kindern zu schwimmen. Das wird ein Problem werden." Lother Seyfferth, stellvertretender Bezirksvorsitzender Oberfranken des Bayerischen Landessportverbands
Übungsleiter und Betreuer von Kindergruppen arbeiten meist ehrenamtlich. Seyfferth fürchtet, dass es nun noch schwieriger wird, überhaupt neue Betreuer zu finden.
Betreuer muss jedes Kind selbst beurteilen
Die Betreuerin war schuldig gesprochen worden, weil sie sich im Vorfeld des Freibad-Ausflugs nicht umfassend über die tatsächlichen Schwimmfähigkeiten des Kindes informiert hatte. Selbst eine schriftliche Erklärung der Eltern über das Können ihres Kindes würde nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der jeweilige Betreuer müsse sich vor Ort selbst ein Bild über die Fähigkeiten jedes Kindes machen.