Eisenbreche

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Gericht: Wasserkraftwerk im Allgäu unzulässig

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein umstrittenes geplantes Wasserkraftwerk in den Allgäuer Alpen für unzulässig erklärt. Die Kammer hob mit der Entscheidung die Genehmigung des Projekts bei Bad Hindelang durch das Oberallgäuer Landratsamt auf.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben.

Die Augsburger Richter verwiesen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach ein Wasserkraftwerk an der Ramsauer Ache in den Berchtesgadener Alpen ebenfalls nicht zulässig ist. Dieses Urteil von 2016 sei eine "wesentliche Weichenstellung" auch für das Projekt im Allgäu, meinte der Vorsitzende Richter.

Vom Landratsamt genehmigt

Das Landratsamt hatte das bei Bad Hindelang genehmigt, obwohl auch die Behörde von einer Verschlechterung des Gewässerzustands ausgeht - das Interesse am Ausbau der regenerativen Energie sei aber höher zu gewichten. Dagegen hatten der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz geklagt. Der VGH in München hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass ein übergeordnetes öffentliches Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraftanlage eher zu verneinen sei, wenn hierdurch in die Ökologie des Gewässers erheblich eingegriffen wird. Ob der Fall aus dem Allgäu nun auch zum VGH geht, ist noch unklar.

Projekt äußerst umstritten

Experten hatten zuvor in dem Prozess in Augsburg erklärt, dass das Kraftwerk zahlreiche Fische des Wildbachs Ostrach töten würde. Der Fischereiexperte des Bezirks Schwaben führte aus, dass je nach Art der Fische bis 20 Zentimeter lange Tiere in die Turbine gezogen würden und dort umkämen. Auch der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts äußerte sich mehrfach sehr ablehnend über das Vorhaben und wies auf massive Folgen nicht nur für die Fischpopulation hin. Auch andere Arten würden dadurch verdrängt. Das Kraftwerk hätte nach Ansicht der Gegner massiv das Naturdenkmal Eisenbreche beeinträchtigt, eine tiefe Felsschlucht, durch die die Ostrach fließt. Für das Kraftwerk wäre der Wildfluss auf einer Länge von 90 Metern durch eine Mauer aufgestaut worden. Zudem hätte eine 1,3 Kilometer lange Rohrdruckleitung gebaut werden müssen.