Bildrechte: BR/Brigitte Heming
Bildbeitrag

Flächenfraß

Bildbeitrag
>

Verfassungsrichter stoppen Volksbegehren gegen Flächenfraß

Verfassungsrichter stoppen Volksbegehren gegen Flächenfraß

Das Volksbegehren gegen Flächenfraß, "Betonflut eindämmen", ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Von Lorenz Storch

Über dieses Thema berichtet: Thema des Tages am .

Schlappe für die Grünen in Bayern: Das mit der ÖDP und mehreren Umweltverbänden initiierte Volksbegehren wurde vom bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppt. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, erklärte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt.

Das Volksbegehren hätte die Maßstäbe zur Aufteilung des Flächenbudgets genauer regeln müssen. Grund ist der Bestimmtheitsgrundsatz, nach dem der Gesetzgeber die wesentlichen Materien selbst bestimmen und nicht der Exekutive überlassen darf. Der Beauftragte des Volksbegehrens, der Grüne Ludwig Hartmann, äußerte sich enttäuscht. Das Bündnis will am Nachmittag über das weitere Vorgehen beraten.

Mehr als 48.000 Unterschriften für das Volksbegehren

Die Initiatoren hatten Anfang März als 48.000 Unterschriften für das Volksbegehren beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Nur 25.000 wären nötig gewesen. Das Innenministerium wiederum hatte bereits vor einigen Wochen aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Der Verfassungsgerichtshof stimmte nun mit dieser Argumentation überein.

Wäre das Volksbegehren durchgegangen, hätte Bayern nur noch halb so viel Fläche zubetonieren dürfen wie bisher: Nämlich fünf Hektar pro Tag – derzeit ist der Flächenverbrauch in Bayern etwa doppelt so hoch. Der Beauftragte des Volksbegehrens, der Grüne Ludwig Hartmann, argumentiert im Kern politisch: Der Flächenverbrauch sei gigantisch, bisherige Mittel hätten dagegen versagt. Der Gesetzgeber müsse einen Rahmen setzen, um die Betonflut in Bayern einzudämmen. Außerdem mache die bayerische Verfassung es Staat und Gemeinden zur Aufgabe, "Boden Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen."

Zu den Umweltverbänden, die sich am Volksbegehren beteiligt hatten, zählten unter anderem der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.

Strenge Argumentationslinie des Innenministeriums

Die Argumentationslinie des Innenministeriums gegen das Volksbegehren ist streng juristisch: Es geht um den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz für Gesetze. Der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens versäume es zu regeln, wie das Flächenbudget auf die Gemeinden aufgeteilt werden soll.

"Das ist der Sinn und Zweck des Erfordernisses einer hinreichend bestimmten Regelung, dass der Abstimmende auch erkennen können muss, worüber er eigentlich abstimmt", erklärte Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz.

Das Volksbegehren sieht vor, im Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu regeln, wie das Flächenbudget auf Bayern verteilt wird - das LEP wird vom Landtag verabschiedet.

Hartmann (Grüne): "Wir müssen denken, bevor der Bagger kommt"

Der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Ludwig Hartmann, erläuterte im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk das Ziel des Volksbegehrens und äußerte sich optimistisch, dass das Gericht dafür grünes Licht gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, wolle man noch heute mit Unterstützern darüber beraten, ob man ein neues Volksbegehren mit einem leicht geänderten Text starten könne.