BR Fernsehen - Wir in Bayern


5

Finanzen Tipps zum Kauf gebrauchter Geschenke

Wer zu Weihnachten gebrauchte Geschenke kauft, schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Aber wie gut sind gebrauchte Waren? Wie sieht es mit Garantie oder Gewährleistung aus? Kann man Secondhand-Artikel umtauschen, falls diese dem Beschenkten nicht gefallen? Und was sollte man sonst beim Kauf gebrauchter Geschenke beachten? Finanzexperte Sebastian Hanisch hat die Antworten auf all diese Fragen.

Stand: 16.12.2021

Sebastian Hanisch mit Geschenken und Adventskranz | Bild: BR/Sebastian Hanisch

Vor Weihnachten boomt das Geschäft mit gebrauchten Waren. Ein Grund: Viele neue Artikel sind aufgrund von Lieferengpässen vergriffen. Das betrifft Elektrogeräte, Fahrräder oder auch Möbel. Laut einer aktuellen Umfrage können sich fast die Hälfte der unter 30-Jährigen vorstellen, Gebrauchtes zu Weihnachten zu verschenken. Viele machen das auch aus ökologischen Überlegungen heraus. Wer Second-Hand-Geschenke bei Händlern oder privaten Verkäufern erwirbt, ist allerdings oft unsicher bezüglich der Rechtslage, wenn es etwa um Mängel oder den Umtausch geht. Und es besteht die Gefahr, auf Betrüger hereinzufallen, wenn Sie nicht ein paar Dinge beachten.

"B-Ware", "refurbished" oder "wie neu" – Gebrauchtes ist nicht gleich Gebrauchtes

Second-Hand-Ware, die man kauft, muss nicht unbedingt seit Jahren im Gebrauch gewesen sein. Vielleicht wurde der Pullover, der zum Geburtstag geschenkt wurde, nie getragen, weil die Farbe nicht gefallen hat. Wenn Privatverkäufer oder Händler gebrauchte Ware anbieten, versehen sie diese oft mit Zustandsbeschreibungen wie etwa "wie neu" oder "Zustand sehr gut". Das kann zumindest ein guter Hinweis für die Kunden sein. Im Zweifelsfall sollten Sie nachfragen, wie der Zustand eines Produktes genau ist.

So genannte B-Ware, die von Händlern angeboten wird, weist in der Regel nur kleine Mängel auf. Das kann zum Beispiel eine beschädigte Verpackung sein, aber auch ein Kratzer am Produkt selbst. Auch Versandrückläufer können als B-Ware verkauft werden. Da können dann zum Beispiel Schutzfolien fehlen.

Ausstellungsstücke im lokalen Handel werden häufig auch günstiger verkauft, nachdem sie einige Zeit im Laden von Kunden ausprobiert wurden.

Generalüberholte Ware, oft auch "refurbished" genannt, findet man häufig im Elektronikbereich. Gebrauchte Smartphones oder Laptops werden dabei professionell, manchmal direkt vom Hersteller, getestet, gewartet und gereinigt. Defekte Bauteile werden ausgetauscht.

Wo kann ich gebrauchte Geschenke kaufen?

B-Ware oder Ausstellungsstücke werden teilweise direkt im lokalen Einzelhandel verkauft. Manche Läden haben sich auch komplett auf den Handel mit Gebrauchtware spezialisiert. Dabei kann es sich um Gebrauchtwarenhäuser handeln, die von Kommunen oder Kirchen getragen beziehungsweise gefördert werden. Manche Boutiquen setzen auf das Geschäft mit hochpreisiger Second-Hand-Mode.

Auch viele Hersteller verkaufen direkt B-Ware, entweder, weil sie ab Werk kleine Mängel hat oder weil es sich um Versandrückläufer beziehungsweise generalüberholte Produkte handelt, die von Kunden in speziellen Aktionen eingetauscht wurden. Viele große Online-Händler bieten ebenfalls Gebrauchtes beziehungsweise B-Ware an, oft als eigene "Rubrik" im Online-Shop. Manche Online-Händler haben sich komplett auf den An- und Verkauf von Gebrauchtem spezialisiert.

Und natürlich kann man Gebrauchtwaren auch direkt von Privatpersonen kaufen, auf Flohmärkten oder auf Online-Plattformen (wie etwa Amazon Marketplace, Ebay, Kleiderkreisel). Hier kommt der Kaufvertrag zwischen Privatpersonen zustande.

Umtausch und Widerruf

Wer Ware im stationären Handel (also in einem Geschäft) kauft, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Händler einwandfreie Produkte zurücknehmen! Das gilt für Neu- und Gebrauchtware. Viele Händler bieten diese Möglichkeit allerdings als freiwilligen Service an.

Vorsicht: Bei reduzierter oder gebrauchter Ware kann dieses freiwillige Umtauschrecht eingeschränkt sein.

Anders sieht es beim Kauf bei Händlern im Internet aus. Sogenannte Fernabsatzverträge können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das gilt für Neu- und Gebrauchtwaren.

Privatverkäufer müssen kein Widerrufsrecht einräumen. Aber: Machen diese falsche Angaben zur Beschaffenheit der Ware, können Sie die Sendung zurückschicken und den Kaufpreis zurückfordern.

Mängelhaftung und Garantie

Bei fehlerhafter Neuware haben Käufer grundsätzlich Ansprüche auf Sachmangelhaftung, also auf Lieferung einer mangelfreien Sache, Reparatur, Minderung oder Rückabwicklung des Vertrags. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.

Wichtig: Bei Gebrauchtwaren können Händler die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen.

Privatverkäufer können die Gewährleistung sogar grundsätzlich ganz ausschließen.

Besteht für den Kaufgegenstand noch ein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller, können den in der Regel auch Zweitbesitzer geltend machen, wenn der Hersteller das nicht ausgeschlossen hat. Sachmängelansprüche gegenüber dem ursprünglichen Händler hat zwar grundsätzlich nur der Erstkäufer. Die Ansprüche können aber bei einem Wiederverkauf an den neuen Besitzer abgetreten werden.

Wichtig: Sie sollten sich als Käufer, wenn möglich, immer die Originalrechnung, sowie alle Unterlagen zu Garantievereinbarungen geben lassen

Besteht für den Kaufgegenstand noch ein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller, können den in der Regel auch Zweitbesitzer geltend machen, wenn der Hersteller das nicht ausgeschlossen hat. Sachmängelansprüche gegenüber dem ursprünglichen Händler hat zwar grundsätzlich nur der Erstkäufer. Die Ansprüche können aber bei einem Wiederverkauf an den neuen Besitzer abgetreten werden.
Wichtig: Sie sollten sich als Käufer, wenn möglich, immer die Originalrechnung, sowie alle Unterlagen zu Garantievereinbarungen geben lassen

Vorsicht vor Betrügern

Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden bei Privatverkäufen im Internet betrogen werden, weil sie etwa gar keine Ware oder kaputte Produkte erhalten. Deswegen sollten Sie auch bei Plattformen wie beispielsweise Ebay zumindest vorsichtig sein:
Wenn der Preis für ein Produkt, auch wenn es gebraucht ist, viel zu günstig ist, handelt es sich oft um ein Fake-Angebot.
Idealerweise holen Sie Ware beim Verkäufer ab, dann können Sie sie begutachten. Falls das nicht möglich ist, lassen Sie sich die Ware und den Zustand möglichst genau schriftlich beschreiben.
Auch wenn Vorkasse per Überweisung oft üblich ist, machen Sie sich bewusst: Das Geld ist meist verloren, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Betrüger handelt. Besser: Nutzen Sie Mechanismen wie den Paypal-Käuferschutz oder andere Sicherheits-Services der Plattform, auf der Sie kaufen. Dann kann das Geld einfacher wieder zurückgeholt werden, wenn die Ware nicht ankommt.

Besondere Vorsicht bitte, wenn Sie auf dem Amazon-Marketplace kaufen und der Verkäufer Sie drängt, die Bezahlung außerhalb von Amazon abzuwickeln. Das ist fast immer ein Betrugsversuch.

Viel Freude beim Beschenken wünschen Sebastian Hanisch und "Wir in Bayern"!


5