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Geld Shrinkflation – versteckte Preissteigerungen

Vieles ist in den vergangenen Monaten deutlich teurer geworden, denn die Inflation ist hoch. Preissteigerungen sind aber nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Die Preise einiger Produkte sind ganz unauffällig angehoben worden, indem beispielsweise bei gleichem Preis die Füllmengen verringert wurden. Finanzexperte Sebastian Hanisch gibt Tipps, wie Sie versteckte Preiserhöhungen erkennen und sich so vor der sogenannten "Shrinkflation" schützen können.

Stand: 26.12.2023

Symbolbild Shrinkflation  | Bild: picture-alliance/dpa/CHROMORANGE/Christian Ohde

In den vergangenen Jahren sind die Preise für Lebensmittel, Kosmetik- oder Hygieneartikel deutlich gestiegen. Die Lebensmittelpreise lagen beispielsweise im Oktober 2023 um 6,1 Prozent über den Preisen von Oktober 2022. Preiserhöhungen führen jedoch bei Verbrauchern oft zu Unmut. Und manche Verbraucher haben im Kopf eine "Obergrenze", die sie bereit sind, für ein bestimmtes Produkt zu bezahlen. Deshalb versuchen Hersteller oft, Preiserhöhungen zu vertuschen, indem sie zwar den Preis stabil halten, aber an der Füllmenge (oft bei gleicher Packungsgröße) oder der Qualität sparen. Manchmal zahlen Verbraucher sogar mehr für weniger Inhalt. Laut Verbraucherschützern häufen sich solche Fälle deutlich.

Shrinkflation: Weniger Inhalt

Der Begriff "Shrinkflation" setzt sich aus dem englischen Wort "to shrink" (schrumpfen) und Inflation zusammen. Damit ist eine versteckte Preiserhöhung durch die Verringerung der Füllmenge gemeint. Oft bleibt die Packungsgröße gleich, enthält jedoch weniger Inhalt. Deshalb fällt dieser Trick vielen Verbrauchern nicht sofort auf. Durch Shrinkflation gab es in der Vergangenheit bei einzelnen Produkten Preissteigerungen von bis zu 75 Prozent.

Skimpflation: Schlechtere Qualität

Das Wort "Skimpflation" setzt sich aus dem englischen Wort "to skimp" (sparen/knausern) und Inflation zusammen. Damit sind versteckte Qualitätseinbußen bei Produkten gemeint. Der Preis bleibt zwar gleich, aber

  • Teurere und/oder hochwertigere Zutaten werden durch günstigere und/oder minderwertigere ersetzt, beispielsweise Sonnenblumenöl durch Palmöl oder Pinienkerne durch Cashewkerne im Pesto.
  • Der Wasseranteil in Produkten wird erhöht, beispielsweise bei Säften oder Tiefkühlprodukten.
  • "Teurere Zutaten" werden verringert, beispielsweise weniger Beeren, dafür mehr Haferflocken in der Müslimischung.

Das können Verbraucher zwar teilweise am Geschmack bekannter Produkte erkennen, häufig aber auch nur durch den Blick auf die Zutatenliste. Und wer hat schon die Zutatenlisten von Produkten im Kopf?

Achtung: doppelte Preiserhöhungen

Bei einigen Produkten liegt auch eine Kombination aus Shrinkflation und Skimpflation vor, was bedeutet, dass der Inhalt schrumpft und gleichzeitig an der Qualität gespart wird. In einigen Fällen wird auch der Preis erhöht und zusätzlich die Füllmenge und/oder Qualität verringert.

Rechtslage bei Mogelpackungen

Nach § 43 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz ist es verboten, "Fertigpackungen herzustellen … in Verkehr zu bringen oder sonst auf dem Markt bereitzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist."
Rein rechtlich gesehen liegt eine Mogelpackung jedoch nur dann vor, wenn mindestens 30 Prozent des Inhalts Luft sind. Und es gibt Ausnahmen. Pralinenverpackungen dürfen beispielsweise bis zu sechsmal so groß sein, also gut 80 Prozent Luft enthalten. Auch wenn man den Inhalt durch ein Sichtfenster sehen, oder ihn ertasten kann, dürfen Hersteller ganz legal eine Menge Luft "verpacken". Verbraucherschützer haben berechnen lassen, dass durch diese "Luftverpackungen" so viel unnötiger Abfall entsteht, dass damit 1,4 Millionen Mülltonnen gefüllt werden können.

So schützen Sie sich vor versteckten Preiserhöhungen

  • Achten Sie bei vermeintlichen Standardgrößen auf die Gewichtsangabe. Enthält die Schokoladentafel wirklich 100 Gramm? Die Margarine 500 Gramm? Oder die Saftflasche einen Liter?
  • Besonders wichtig: Vergleichen Sie die Grundpreise verschiedener Hersteller für ein bestimmtes Produkt. Diese Grundpreise (pro Liter, pro Kilogramm) müssen auch am Regal im Supermarkt angegeben werden.
  • Bekommen Produkte eine neue Verpackung, kann das ein Hinweis auf Shrinkflation oder Skimpflation sein. Oft steht dann der Hinweis "neue Packungsgröße" oder "geänderte Rezeptur" auf der Verpackung.
  • Um sich gegen Skimpflation zu schützen, hilft es oft nur, die Zutatenliste genau anzusehen. Der Aufwand lohnt sich aber.
  • Informieren Sie sich auf Mogelpackungslisten, wie beispielsweise bei der Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg. Dort können Sie auch melden, wenn sie auf Mogelpackungen gestoßen sind, die noch nicht aufgeführt waren.

Viel Erfolg mit den Tipps wünschen Sebastian Hanisch und "Wir in Bayern"!


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