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Rundfunkratsvorsitz Bernd Lenze nahm Abschied

Fast 12 Jahre stand er als Vorsitzender an der Spitze des Rundfunkrates. Am Donnerstag nahm er Abschied. Mit vielen Ideen und großem Engagement brachte Bernd Lenze während seiner Amtszeit entscheidende Prozesse mit auf den Weg.

Stand: 30.01.2014

Noch im Mai 2012 wurde Bernd Lenze als Rundfunkratsvorsitzender des BR für weitere fünf Jahre bestätigt. Trotzdem hörte der 70-Jährige zum 30. Januar auf. Mit ein Grund sei, seinem Nachfolger ausreichend Zeit zu geben, sich auf den kommenden  ARD-Gremienvorsitz vorzubereiten. Spätestens in drei Jahren werde der Bayerische Rundfunk den ARD Vorsitz übernehmen, dann wird der Rundfunkratsvorsitzende des BR auch den Vorsitz in der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) bekleiden. Der GVK gehören die Chefs der Rundfunk- und Verwaltungsräte sowie des ARD Programmbeirats an. Dieses Amt hatte Lenze selbst in den Jahren 2005/06 inne.

Jurist, Wirtschafts- und Medienexperte

Im Jahr 2000 wurde Bernd Lenze von den bayerischen Handwerkskammern in den Rundfunkrat entsandt. 2002 wählte ihn das Gremium zu seinem Vorsitzenden, 2007 und 2012 wurde er in seinem Amt bestätigt.  
Bernd Lenze gilt als anerkannter Wirtschaftsfachmann und sehr erfahren im Umgang mit den Medien. Der studierte Jurist begann 1974 im Bayerischen Wirtschaftsministerium als Referent für Wirtschafts- und Finanzpolitik. In den Folgejahren leitete er dort das Referat Mittelstandsfragen, war Pressesprecher und übernahm 1990 die Abteilung Mittelstand, Tourismus, Handwerk und Dienstleistungswirtschaft. Zu seinen Aufgaben – zuletzt als Ministerialdirigent - gehörte auch die Rechtsaufsicht über die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. 1997 wurde Lenze Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für München und Oberbayern und war zugleich bis Ende 2008 Hauptgeschäftsführer der Dachorganisation des Bayerischen Handwerks. Seit 2009 ist er als Rechtsanwalt tätig sowie Mitglied verschiedener Aufsichtsräte.

Biografisches

Persönliches

Geboren am 9. Dezember 1943 in Attendorn/Westfalen
Verheiratet mit Eva Lenze
Sohn Stefan, Tochter Dominique
Hobbies: Geschichte, Skifahren, Golf

Berufliches

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und München
1974 - 1996 in verschiedenen Funktionen im Bayerischen Wirtschaftsministerium tätig, zuletzt als Ministerialdirigent
1997 - 2009 Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für München und Oberbayern und zugleich Hauptgeschäftsführer der Dachorganisation des Bayerischen Handwerks

2005 bekam Bernd Lenze den Bayerischen Verdienstorden verliehen

Großes Engagement und reichlich Ideen

Während seiner Amtszeit als Vorsitzender hatte Bernd Lenze gemeinsam mit seinem Kontrollgremium gewaltige Herausforderungen zu bewältigen: Die Folgen der rasanten Digitalisierung bringen Veränderungen des Medienkonsums und somit der Verbreitungswege mit sich. Lenze warnte dabei stets vor einem drohenden Generationenabriss. So forderte der BR-Rundfunkrat, die rechtlichen Voraussetzungen für einen öffentlich-rechtlichen Jugendkanal zu schaffen und regte entsprechende Gespräche der Intendantinnen und Intendanten von ARD und ZDF an. Die Sender sollten Experimentierflächen schaffen und eine systematische Formatentwicklung betreiben. Dazu gehöre auch ein ansprechendes Online-Angebot. Lenze forderte die deutschen Rundfunk- und Medienräte zum Kampf gegen Schleichwerbung auf, setzte sich für offene Standards und damit gegen Verschlüsselung ein. Der BR-Rundfunkrat sprach sich gegen Box-Übertragungen aus und für eine Reduzierung der Talk-Formate im Ersten.

"Bernd Lenze hat an vielen wichtigen Weichenstellungen im BR und der ARD maßgeblich mitgewirkt.  Dass die Aufsichtsgremien der Landesrundfunkanstalten die an sie gestellten Aufgaben erfolgreich bewältigen können, ist besonders auch seinem Wirken zu verdanken.
Die Zusammenarbeit mit ihm im Verwaltungsrat war fachlich und auch persönlich immer sehr angenehm. Seinem wachsamen Auge und seinem auf profunder Sachkenntnis beruhenden Urteil verdankt der Bayerische Rundfunk ungeheuer viel."

Barbara Stamm (Präsidentin des BR-Verwaltungsrates)

Stärkung als Kontrollgremium

Eine große Herausforderung – so Lenze in einem Interview - war für ihn und sein Gremium das Verfahren des Drei-Stufen-Tests. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtete 2009 die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, dieses besondere Genehmigungsverfahren für bestehende, neue und wesentlich veränderte Telemedienangebote durchzuführen. Hintergrund war eine Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in Brüssel. Bernd Lenze hat den Arbeitsprozess maßgeblich organsiert und vorangetrieben. Viele Kolleginnen und Kollegen bescheinigten ihm gerade in diesem komplexen Themenfeld die Kunst der klaren, transparenten Darstellung nach außen. 
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Rundfunkrates war für Lenze die Etablierung eines geordneten Beschwerdeverfahrens für Zuschauer und Zuhörer des Bayerischen Rundfunks. Eine wirksame Kontrollfunktion des Rundfunkrates sei essentiell für das Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

"... starke Gremien halte ich für sehr wichtig für die gesellschaftliche Anbindung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Staatsfunk, sondern gehört der Gesellschaft und diese muss sich in den Gremien stark vertreten sehen."

Bernd Lenze

Aufgaben des Rundfunkrats:

Der Rundfunkrat wacht im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks. Er besitzt hierfür umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. So berät er den Intendanten insbesondere bei der Gestaltung des Programms, aber auch bei allen anderen grundsätzlichen Fragen. Zu den maßgeblichen Befugnissen zählen unter anderem:

  • Genehmigung des Wirtschaftsplans, Feststellung der Wirtschaftsrechnung und Beschluss über die Entlastung des Intendanten
  • Wahl des Intendanten mit einfacher Mehrheit; eine Abberufung des Intendanten ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich
  • Wahl von vier Mitgliedern des sechsköpfigen Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks, die nicht Mitglieder des Rundfunkrats sein dürfen
  • Berufung der Programmdirektoren (Hörfunk und Fernsehen), des Verwaltungsdirektors, des technischen und des juristischen Direktors, des Stellvertreters des Intendanten, der Hauptabteilungsleiter und des Jugendschutzbeauftragten bedarf der Zustimmung des Rundfunkrates; der Intendant bringt entsprechende Vorschläge ein

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