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Rundfunkrat Aufgaben des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat wacht im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks. Er besitzt hierfür umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. So berät er den Intendanten insbesondere bei der Gestaltung des Programms, aber auch bei allen anderen grundsätzlichen Fragen.

Stand: 08.05.2023

Rundfunkrat-Sitzungssaal | Bild: BR/Lisa Hinder

Zu den Aufgaben des Rundfunkrats gehören insbesondere:

  1. die Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertreter für überregional errichtete Beratungs- und Kontrollorgane;
  2. die Beratung des Intendanten in allen Rundfunkfragen, insbesondere bei der Gestaltung des Programms;
  3. die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze sowie der von ihm aufgestellten Richtlinien gemäß Art. 4 Bayerisches Rundfunkgesetz;
  4. die Beschlussfassung über die Verwendung der aus dem Betrieb des Bayerischen Rundfunks sich ergebenden Überschüsse.

Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks

Aufwandsentschädigung:
Die Mitglieder des Rundfunkrats sind ehrenamtlich tätig. Sie haben gemäß Art. 5a Abs. 2 S. 3 Bayerisches Rundfunkgesetz (BayRG) Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese ist individuell zu versteuern.

Die monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Rundfunkrats beträgt € 700. Der/die Vorsitzende erhält das Doppelte, der/die stellvertretende Vorsitzende, Ausschuss- und Projektgruppenvorsitzende sowie der/die SchriftführerIn des Rundfunkrats erhalten das Eineinhalbfache und stellvertretende Ausschuss- und Projektgruppenvorsitzende das 1,25-fache der monatlichen Aufwandsentschädigung. Vertreter des BR-Rundfunkrats in ARD-Gremien erhalten das Eineinhalbfache, ihre Stellvertreter das 1,25-fache der monatlichen Aufwandsentschädigung.

Sitzungsgeld:
Das Sitzungsgeld wird beim Plenum, Ältestenrat und den ständigen Ausschüssen auf monatlich € 50 pro Gremium pauschaliert und als Teil der Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Berechnungsgrundlage der Pauschalierung ist die jährliche Sitzungsfrequenz. Das Sitzungsgeld von € 100 wird nur für weitere Sitzungen und Sitzungen von weiteren Ausschüssen gezahlt.


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