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Rundfunkrat Grundlagen zum Drei-Stufen-Test

Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, bestehende, neue und wesentlich veränderte Telemedienangebote einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten "Drei-Stufen-Test", zu unterziehen.

Published at: 9-6-2021

Drei-Stufen-Test auf eienm Tisch | Bild: BR/Lisa Hinder

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind seit dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Juni 2009 verpflichtet, bestehende, neue und wesentlich veränderte Telemedienangebote einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten "Drei-Stufen-Test", zu unterziehen. Die Prüfung und gegebenfalls die Genehmigung erfolgt durch die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Das prüft der Rundfunkrat:

  • 1. Stufe: Inwieweit entspricht das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft?
  • 2. Stufe: In welchem Umfang trägt das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb bei?
  • 3. Stufe: Welcher finanzielle Aufwand ist für das Angebot erforderlich?

Bei der Prüfung sind Quantität und Qualität der vorhandenen frei zugänglichen Angebote, die marktlichen Auswirkungen des geplanten Angebots sowie dessen meinungsbildende Funktion angesichts bereits vorhandener vergleichbarer Angebote, auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu berücksichtigen (§ 32 Abs. 4 S. 2 MStV).

Wie läuft das Verfahren im Einzelnen ab?

Der BR-Rundfunkrat hat mit Zustimmung des BR-Verwaltungsrats den Ablauf des Prüfverfahrens wie folgt festgelegt:

Das Prüfverfahren für ARD-Gemeinschaftsangebote wurde von der ARD-Hauptversammlung (Intendanten und Gremienvorsitzende) mit Zustimmung des BR-Rundfunkrats sowie des BR-Verwaltungsrats wie folgt festgelegt:

Weitere Drei-Stufen-Test-Verfahren der ARD:

Die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) gibt einen Überblick über alle Prüfverfahren zu Gemeinschaftsangeboten der ARD sowie ausführliche Verfahrenserläuterungen zum Drei-Stufen-Test.


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