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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Garant für die Demokratie

Am 25. Januar 1949 fand im Münchner Funkhaus die offizielle Gründungsfeier des Bayerischen Rundfunks statt. Der amerikanische Militärgouverneur Murray van Wagoner überreichte dem Rundfunkratsvorsitzenden Alois Johannes Lippl sowie dem Intendanten Rudolf von Scholtz die Lizenzurkunde.

Von: Historisches Archiv, Bettina Hasselbring

Stand: 15.09.2023

Konrad Adenauer | Bild: ap/dpa/picture alliance

Sendegebietskarte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 1949 | Abb. aus: Hans Bausch, Rundfunkpolitik nach 1945, 1. Teil, S. 243

Damit war der Bayerische Rundfunk als erster Sender in der amerikanischen Zone in deutsche Verantwortung übergeben worden. Obwohl die alliierte Funkhoheit endgültig erst im Mai 1955 endete, als die Souveränität Deutschlands mit den "Pariser Verträgen" vertraglich garantiert wurde.

Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 gab es im Westen insgesamt sechs öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, wie die Karte der Sendegebiete der ersten Generation zeigt:

  • Eine zentrale Anstalt in der britischen Zone in Hamburg, den NWDR. 1956 sind aus dem Nordwestdeutschen Rundfunk der NDR und der WDR hervorgegangen.
  • Vier dezentrale Sender in der amerikanischen Zone: den Bayerischen Rundfunk in München, Süddeutschen Rundfunk in Stuttgart, den Hessischen Rundfunk in Frankfurt und die amerikanische Enklave Radio Bremen
  • Eine zentrale Rundfunkanstalt in der französischen Zone, den Südwestfunk.

Hugh Carleton Greene

Hugh Carleton Greene, 15. November 1948. | Bild: "NDR/NWDR" (S1). NDR Presse und Information/Fotoredaktion

Besonders prägend in der britischen Besatzungszone war Hugh Carleton Greene. Greene, der Bruder des Schriftstellers Graham Greene, hatte in Deutschland studiert und zwischen 1940 und 1945 den deutschsprachigen Dienst der BBC geleitet. Von 1946 bis 1948 war er Chief Controller für das Rundfunkwesen in der britischen Besatzungszone und erster Generaldirektor des NWDR, von 1960 bis 1969 Generaldirektor der BBC. Hugh Carleton Greene beeinflusste die deutsche Nachkriegs-Rundfunklandschaft maßgeblich, indem er 1948 in der britischen Zone - nach dem Vorbild der BBC als "Public Corporation"-  den NWDR als erste Anstalt des öffentlichen Rechts gründete.

"Die Gefahren einer parteipolitischen Einflussnahme sind etwas versteckter und heimtückischer, und es gibt wahrscheinlich in allen Parteien kurzsichtige Menschen, die für die eigene Partei die Vorherrschaft im Rundfunk wünschen. Nun, ich vertraue fest darauf, daß der Generaldirektor und die Mitglieder des gegenwärtigen Verwaltungsrats … die Unparteilichkeit des NWDR … zu wahren wissen. Kritik von seiten der politischen Parteien ist etwas sehr Gesundes und nur zu begrüßen. Ich hoffe, es wird niemals dazu kommen, daß der Vorsitzende der SPD aufhören wird, vom ‚Nordwestdeutschen CDU-Rundfunk‘ zu sprechen, und der Vorsitzende der CDU vom ‚Nordwestdeutschen Roten Rundfunk‘."

Hugh Carleton Greene

Unterschiedliche Vorstellungen

Das öffentlich-rechtliche Modell hatte sich gegen den staatlichen und den privaten Rundfunk durchgesetzt. Durch die drei Organe Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant sollte der Rundfunk weitgehend unabhängig von Regierungseinflüssen sein. Der Rundfunkrat vertritt – einem Parlament ähnlich - die Interessen der Allgemeinheit. Die 50 Mitglieder werden von politischen, gesellschaftlichen und weltanschaulichen Gruppen entsandt. Der siebenköpfige Verwaltungsrat beaufsichtigt die wirtschaftliche und technische Entwicklung. Der Intendant führt die Geschäfte.

Der föderale öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Erbe der Alliierten und wurde von vielen deutschen Politikern anfangs nur widerwillig akzeptiert. Den amerikanischen Plänen standen die Vorstellungen der deutschen Politiker zum Teil diametral gegenüber. Der Rundfunk sollte nach ihrer Auffassung als wichtiges Instrument der öffentlichen Meinungsbildung unter eine starke Kontrolle der Regierung gestellt werden. Die am Ende beschlossenen Rundfunkgesetze kamen auch erst nach heftigem Hin und Her zustande.

1. September 1948: Konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates | Bild: picture alliance/akg-images

Zweites Erbe der westlichen Alliierten ist das Grundgesetz. Im Mai 1949 stimmte der Parlamentarische Rat in Bonn über das Grundgesetz ab. Nach zwölf Plenarsitzungen und der Genehmigung durch die drei Militärgouverneure der französischen, amerikanischen und britischen Zone beschlossen alle Landtage die Ratifizierung.

Garant für freiheitlich demokratische Grundordnung

Konrad Adenauer | Bild: ap/dpa/picture alliance

Am 23. Mai 1949 unterzeichnete der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer - damals noch nicht Bundeskanzler - das Grundgesetz. Es trat am 24. Mai in Kraft: die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.

Die Präambel bestimmte auch das Recht auf Freiheit von Meinung, Kunst und Wissenschaft. Artikel 5, Absatz 1:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Das Grundgesetz stützte den föderal ausgerichteten Rundfunk in der Bundesrepublik. Die deutsche Geschichte der letzten 70 Jahre wäre ohne diesen Rundfunk, der Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung ist, nicht so verlaufen. Ohne den freien Rundfunk ist die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht zu denken. Demokratie und freie Presse sowie unabhängiger Rundfunk gehören demnach eng zusammen.


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