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Das neue Teilhabeplanverfahren

Von: Uli Hesse

Stand: 08.05.2019

Blick von der Seite auf die Hand eines Rollstuhlfahrer, die das Laufrad über ein Kopfsteinpflaster schiebt. | Bild: picture-alliance/dpa

Das Bundesteilhabegesetz soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und Pflegebedürftige möglichst uneingeschränkt am normalen Leben – Arbeit, Familie, Freunde, Freizeit - teilhaben können, anstatt nur eingegliedert zu werden.

Experte:

Dr. Harry Fuchs, Rehabilitationswissenschaftler und einer der Väter des SGB IX

Meistens werden sie von verschiedenen Leistungsträgern betreut, die in Zukunft besser zusammenarbeiten sollen. Deshalb hat der Gesetzgeber nun einen bestimmten Ablauf vorgeschrieben, das sogenannte Teilhabeplanverfahren. Es ist aufwändiger als früher, aber dafür bezieht es die Betroffenen wesentlich stärker ein. Ihr Leben soll verbessert werden, aber gleichzeitig will der Gesetzgeber auch die Kosten für die Hilfe zur Eingliederung besser kontrollieren.

Dem Text liegt ein Interview mit Dr. Harry Fuchs zugrunde, Rehabilitationswissenschaftler und einer der Väter des SGB IX.

Plenarsaal des Deutsches Bundestags am Tag der Abstimmung über das Teilhabegesetz. | Bild: picture-alliance/dpa zum Artikel Bessere Koordination Das neue Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz musste nachgebessert werden, weil es immer noch zu Doppelbegutachtungen und Zuständigkeitskonflikten zwischen den Trägern kam. [mehr]

Symbolbild für Glossar: Die Buchstaben A - Z. | Bild: Colourbox zum Artikel Basiswissen Begriffserklärungen zum Bundesteilhabegesetz

Teilhabe, Leistungsträger, Plan, Konferenz... um die neuen Verwaltungsvorschriften zu verstehen, erklären wir hier die wichtigsten Begriffe. [mehr]

Symbolbild: Drei Kästchen mit Haken, jeweils untereinander. | Bild: colourbox.com zum Artikel Automatischer Ablauf Das Teilhabeplanverfahren

Das Teilhabeplanverfahren soll Leistungen "wie aus einer Hand" sicherstellen. Am Anfang steht die Bedarfsermittlung, dann werden Leistungen koordiniert, gesteuert und im Plan dokumentiert. [mehr]

Das neue Teilhabeplanverfahren | Bild: picture-alliance/dpa zum Artikel Bundesteilhabegesetz Teilhabe am Beispiel Schlaganfall

Der Krankenhaus-Sozialdienst kontaktiert den ersten Leistungsträger, der damit zum Koordinator der Rehabilitationsleistungen verschiedenster Träger wird. [mehr]

Symbolbild: Schematische Darstellung von acht Figuren, die durch Striche verbunden sind. In der Mitte der Darstellung ein i. Sie tauschen untereinander Informationen aus. | Bild: Colourbox zum Artikel Abstimmung im Einzelfall Teilhabeplankonferenz

Bei komplexen Fällen lohnt sich eine Konferenz, bei der alle Beteiligten an einem Tisch sitzen und die Leistungen auf den individuellen Bedarf des Betroffenen abstimmen. [mehr]

Dominik Peter, Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands "Für Selbstbestimmung und Würde e.V." setzt von seinem Rollstuhl in ein Auto über. Peter ist durch einen Unfall seit 20 Jahren querschnittsgelähmt. | Bild: picture-alliance/dpa zum Artikel Bundesteilhabegesetz Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache

Betroffene haben nun mehrere Möglichkeiten, bei ihrer Eingliederung mitzureden und den Reha-Träger unter Druck zu setzen, falls er sich mit einer Entscheidung Zeit lässt. [mehr]


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