Das neue Teilhabeplanverfahren
Das Bundesteilhabegesetz soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und Pflegebedürftige möglichst uneingeschränkt am normalen Leben – Arbeit, Familie, Freunde, Freizeit - teilhaben können, anstatt nur eingegliedert zu werden.
Experte:
Dr. Harry Fuchs, Rehabilitationswissenschaftler und einer der Väter des SGB IX
Meistens werden sie von verschiedenen Leistungsträgern betreut, die in Zukunft besser zusammenarbeiten sollen. Deshalb hat der Gesetzgeber nun einen bestimmten Ablauf vorgeschrieben, das sogenannte Teilhabeplanverfahren. Es ist aufwändiger als früher, aber dafür bezieht es die Betroffenen wesentlich stärker ein. Ihr Leben soll verbessert werden, aber gleichzeitig will der Gesetzgeber auch die Kosten für die Hilfe zur Eingliederung besser kontrollieren.
Dem Text liegt ein Interview mit Dr. Harry Fuchs zugrunde, Rehabilitationswissenschaftler und einer der Väter des SGB IX.