Presse - Pressedossiers


17

BAYERN 3 Dorffest Dos and Don'ts

Auch in diesem Jahr wird das Veranstaltungsgelände beim BAYERN 3 Dorffest eingezäunt und es wird am Eingang Kontrollen geben. Alle Besucher werden deshalb gebeten, möglichst früh zum Dorffest zu kommen, denn aufgrund der Sicherheitskontrollen kann es auch mal zu längeren Warteschlangen kommen. Es wird dazu geraten, große Rucksäcke, Taschen und alles, was nicht unbedingt gebraucht wird, zu Hause zu lassen: Am besten nur Handy, Schlüssel, Geldbörse und eine kleinere Tasche (max. DinA 4) mitnehmen.

Stand: 04.09.2017

Logo BAYERN 3 Dorffest | Bild: BR

Verhaltensregeln BAYERN 3 Dorffest 2017:

1.         Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

2.         Bitte vorm Betreten des Geländes mit Kindern einen markanten Treffpunkt vereinbaren, falls sie verloren gehen. Im Notfall bitte an unsere Mitarbeiter am BAYERN 3 Infostand wenden, hier können verloren gegangene Kinder bis zur Abholung betreut werden.

3.         Der Sanitätsdienst (BRK) ist die ganze Zeit über präsent. Bitte im Notfall an den Ordnungsdienst wenden. Der Ordnungsdienst steht im ständigen Kontakt mit dem Sanitätsdienst (BRK).

4.         Die Nutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die BRmedia übernimmt als Veranstalter genauso wie die Gemeinde Teuschnitz als Betreiber der Flächen keine Gewähr dafür. Der Ordnungsdienst/die Feuerwehr auf diesen Flächen ist lediglich zur Einweisung und Hilfeleistung in Notfällen, nicht aber zur Verhinderung von Sachschäden an Fahrzeugen oder Diebstählen eingesetzt.

5.         Wildcampen ist verboten.

6.         Das Parken außerhalb der ausgewiesenen Parkplatzzonen (Wildparken) ist untersagt.

7.         Für Rollstuhlfahrer/Menschen mit einer Benachteiligung und deren Begleitung stehen ein rollstuhlgerechtes Zuschauerpodest sowie Sanitäreinrichtungen zur Verfügung. Bei Fragen bitte an unsere Mitarbeiter am Infostand und/oder den Ordnungsdienst wenden.

8.         Das Mitführen von alkoholfreien Getränken in Tetra Paks und PET Flaschen bis 0,5 Liter ist erlaubt.

9.         Verbotene Gegenstände:

9.1.      Die Mitnahme von großen Taschen und Rücksäcken ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir die Mitnahme auf folgende Gegenstände zu beschränken: kleinere Handtaschen und Bauchtaschen (DIN A4 Format – max. 3 Liter Inhaltsvolumen)!

9.2.      Bier, Wein, Brandwein und Schnaps dürfen nicht mit aufs Gelände gebracht werden. Glas, Porzellan, Dosen und Thermosflaschen sind verboten.

9.3.      Das Mitführen von illegalen Drogen/Rauschmittel sowie Tabletten, Pulver und medizinischen Sprays in handelsunüblichen Mengen ist strengstens untersagt.

9.4.      Offenes Feuer, Fackeln, Grills, Gaskocher sowie mehr als ein Feuerzeug sind auf dem Gelände nicht gestattet!

9.5.      Fahrräder, Roller, Kickboards, Bobby-Cars etc. sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände nicht erlaubt!

9.6.      Grundsätzlich verboten sind die Mitnahme von Waffen und/oder waffenähnlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb- und Stichwaffen, Scheren, Werkzeuge aller Art, spitze Nagelfeilen, Wurfgeschosse, pyrotechnische Utensilien wie z.B. Feuerwerkskörper und Sternwerfer auf dem Gelände.

9.7.      Reizgas, Pfefferspray, Spraydosen (Deo, Haarspray, Farbspray, etc.), Parfumflacons und Druckluftfanfaren sind untersagt.

9.8.      Sperrige Gegenstände wie Stühle, Fahnenstangen, Regenschirme (außer Taschenschirme), Motorradhelme, Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit), Stative und Bälle aller Art und Megaphone sind auf der Veranstaltungsfläche verboten.

9.9.      Professionelle Audio- und Videogeräte sowie Audio- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet: Das Mitbringen von digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven und Fotostativen ist untersagt.

9.10.    Der Einsatz von Drohnen, Multicoptern u.ä. (für Foto- und Videoaufnahmen) sowie Laserpointern ist untersagt.

9.11.    Tiere aller Art, ausgenommen ausgewiesene Blindenhunde, sind auf dem Gelände nicht erlaubt! Bei Zuwiderhandlungen wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände untersagt oder ein Verweis von dem Veranstaltungsgelände angeordnet.

9.12.    Das Fundbüro befindet sich beim BAYERN 3 Infostand. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach der Veranstaltung im Büro der Gemeindeverwaltung Teuschnitz abgegeben. Ansprechpartner ist hier

Frau Elke Jungkunz
Telefonnummer: 09268 - 9720
Emailadresse: elke.jungkunz@vgem-teuschnitz.de


17