Regierung beschließt neue Regelungen zu Verdienstausfällen

Berlin: Für Verdienstausfälle durch die Corona-Krise sollen teilweise neue Regeln kommen. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert werden. Diese sollen außerdem auch dann bestehen, wenn einzelne Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt sind. Bisher sind Entschädigungen möglich, wenn Schulen oder Kitas ganz geschlossen werden und keine andere Betreuung möglich ist. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten. Wer eine "vermeidbare Reise" in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen nach der Rückkehr für die Zeit der vorgeschriebenen Quarantäne keine Entschädigung mehr bekommen. Nach den Plänen der Regierung sollen auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 28.10.2020 23:00 Uhr

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