Rechtsgrundlage für KBLV laut BR-Informationen nichtig

München: Die Rechtsgrundlage für die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, KBLV, ist nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nichtig. Das geht aus noch unveröffentlichen Beschlüssen hervor, die dem BR vorliegen. Danach ist nicht klar definiert, für welche Betriebe die Behörde zuständig ist. Die KBLV war Anfang 2018 nach mehreren Lebensmittelskandalen gegründet worden. Überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern, sondern von der Behörde kontrolliert. Dagegen haben bereits 14 Großbetriebe erfolgreich geklagt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.01.2020 08:00 Uhr

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