Polen, Ungarn und Tschechien haben in der Flüchtlingskrise EU-Recht gebrochen

Luxemburg: Polen, Ungarn und Tschechien haben während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die drei osteuropäischen Staaten hatten sich im September 2015 einem Beschluss der EU-Innenminister zu einer Quotenverteilung von 160.000 Asylbewerber innerhalb der Mitgliedsstaaten widersetzt. Zu Unrecht, wie die Luxemburger Richter jetzt befanden. Die Weigerung Polens, Ungarns und Tschechiens sei weder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung noch mit dem - so wörtlich "Nichtfunktionieren" des Umsiedelungsmechanismus zu begründen. Mit seinem Urteil gab der EuGH einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission von 2017 statt. Die Konsequenzen der Entscheidung sind noch unklar, eine Signalwirkung ist jedoch sicher.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 02.04.2020 11:00 Uhr

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