Fotografieren von Unfallopfern ist künftig eine Straftat

Berlin: Das Bundeskabinett hat eine härtere Gangart gegen Gaffer bei Verkehrsunfällen beschlossen. Nach dem Gesetz-Entwurf von Justizministerin Lambrecht sind das Fotografieren und Filmen von Unfalltoten nicht mehr eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Künftig drohen dafür Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Mit den gleichen Sanktionen soll auch das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider - das sogenannte Upskirting - belegt werden. Bereits zuvor hatte das Kabinett einen Teil des Gesetzespaketes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt sollen Länder und Kommunen mit einem Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro unterstützt werden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 13.11.2019 10:45 Uhr

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