Bundestag ermöglicht zweiten Prozess bei schwersten Verbrechen

Berlin: Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden. Der Bundestag hat in der Nacht eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung beschlossen. Voraussetzung für ein erneutes Gerichtsverfahren ist, dass es neue Beweise gibt. Wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung darf eigentlich niemand für dieselbe Tat mehrfach zur Verantwortung gezogen werden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 25.06.2021 12:45 Uhr

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