BGH-Urteil: Neuer Bodenbelag in Wohnung muss Schallschutz erfüllen

Karlsruhe: Wer als Wohnungseigentümer einen Bodenbelag ersetzt, muss darauf achten, dass der Schallschutz eingehalten wird. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Demnach gelten die Schallschutzbestimmungen aus dem Baujahr des Hauses und zwar auch dann, wenn die Geschossdecke fehlerhaft konstruiert ist. Die Richter wiesen damit die Berufung eines Wohnungseigentümers aus Nordrhein-Westfalen zurück. Dieser hatte in einer Dachgeschosswohnung Teppich gegen Fliesen ausgetauscht. Der Eigentümer der darunterliegenden Wohnung sah die Norm des Lärmschutzes verletzt und klagte. Jetzt muss in der Dachgeschosswohnung ein neuer Fußbodenbelag verlegt werden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 26.06.2020 13:00 Uhr

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