Am Donnerstag ist ein Mann aus dem Landkreis Würzburg vom Amtsgericht Würzburg wegen vorsätzlicher Bodenverunreinigung und vorsätzlicher Gewässerverunreinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das teilte Gerichtssprecher Frank Glöckner dem Bayerischen Rundfunk mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da der Angeklagte die Tat nicht begangen habe. Der Angeklagte selbst hatte schon zur Eröffnung des Prozesses gesagt, im Februar 2022 nicht am Tatort gewesen zu sein.
Auslässe der Biogasanlage mutwillig geöffnet
Aus einer Biogasanlage in Fuchsstadt im Landkreis Würzburg traten damals eine Million Liter Gärreste aus und liefen in einen Bach. Die Folgen waren verheerend. Die Staatsanwaltschaft geht von Sabotage aus und sieht es als erwiesen an, dass sich der Mann an der Biogasanlage zu schaffen gemacht hat: Er habe an den Behältern zwei Auslässe mit einer Rohrzange geöffnet. Durch die Luken flossen dann innerhalb kürzester Zeit etwa eine Million Liter pflanzliche Gärreste aus.
Fuchsstädter Bach war streckenweise "biologisch tot"
Die stinkende Masse ist erst in einen Graben gelaufen und dann viele Kilometer weiter in einen Bach Richtung Würzburg. Die Feuerwehr konnte die Masse stoppen und so offenbar Schlimmeres verhindern. Danach haben die Einsatzkräfte die Gärreste aufwändig abgepumpt. Auf etwa vier Kilometern sei der Fuchsstädter Bach "biologisch tot" gewesen, hieß es vom Wasserwirtschaftsamt. Kleinlebewesen verschwanden im verunreinigten Abschnitt des Fuchsstädter Bachs.
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