Gabriel fordert Gesetzesreform Kein Unterhalt fürs Kind - kein Führerschein
SPD-Chef Sigmar Gabriel fordert eine Reform des Unterhaltsrechts, um Alleinerziehende besserzustellen. Säumigen Vätern soll künftig der Führerschein entzogen werden, um sie zu Unterhaltszahlungen zu bewegen.

Der SPD-Chef erinnert sich an seine Kindheit. Sein Vater habe sich damals geweigert, der Mutter Unterhalt für ihn und seine Schwester zu zahlen. Sigmar Gabriel spricht in der „Bild“ von einem beständigen Kampf, der seine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht habe. Für den SPD-Chef ist klar: Beim Unterhaltsrecht muss sich etwas passieren. Drei Viertel der Kinder von alleinerziehenden Müttern bekämen keinen oder zu wenig Unterhalt. Es müsse sich dringend etwas ändern.
"Es ist ein Skandal, dass drei Viertel der Kinder alleinerziehender Mütter keinen oder zu geringen Unterhalt vom Kindesvater bekommen. Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen - für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat."
Sigmar Gabriel, SPD-Parteivorsitzender, gegenüber der "Bild"
Rechtliche Grundlage fehlt
Ein Fahrverbot als juristisches Sanktionsmittel - wirklich neu ist dieser Vorstoß der SPD-Politiker Sigmar Gabriel und Manuela Schwesig eigentlich nicht, er steht im Koalitionsvertrag. Ist also ein Auftrag aus dem Jahr 2013, den sich die Große Koalition selbst gegeben hat. Allerdings, so betont der CSU-Politiker Alexander Hoffmann, stecke dahinter die Idee einer erzieherischen Maßnahme, die vor allem im Jugendstrafrecht greifen soll. Im Erwachsenenstrafrecht dagegen gäbe es hohe verfassungsrechtliche Hürden, wenn die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werde und dabei die Tat nicht direkt in Zusammenhang mit einem Auto stehe. Der Vorstoß von Gabriel und Schwesig, säumigen Unterhaltspflichtigen den Führerschein zu entziehen, sieht der CSU-Politiker Hoffmann deswegen skeptisch.
"Ich fürchte, Frau Schwesig hat sich hier auf einen Fall kapriziert, von dem sie ausgeht, dass er sich besonders gut anhört. Wenn sie sich mit der Praxis beschäftigt, wird sie feststellen, dass diese Fälle sehr gut bewältigt werden, weil wir gerade im Bereich des Unterhaltsrechts hervorragende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen haben, da auch mit der Unterstützung des Jugendamtes. Es ist ja auch eine Straftat, wenn jemand seine Unterhaltspflicht verletzt."
Alexander Hoffmann, MdB CSU und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Unterhaltsanspruch und Wirklichkeit
Alleinerziehende Väter und Mütter
Von 12,9 Millionen Kindern unter 18 Jahre leben 17 Prozent in alleinerziehenden Familien. In neun von zehn Fällen ist der alleinerzeihende Elternteil dei Mutter.
Quelle: Bundesfamilienministerium
So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, das heißt, er hat den Unterhalt grundsätzlich durch Zahlung einer monatlichen Geldrente zu erbringen." In der Realität zahlen nur wenige Männer Unterhalt für ihre Kinder. Deshalb sprach sich auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dafür aus, säumigen Unterhaltspflichtigen den Führerschein zu entziehen.
Wenn Papa nicht zahlt, zahlt die Kommune
Von den rund 8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland sind knapp 20 Prozent alleinerziehende Mütter oder Väter. Auch für die Kommunen wird die Zahlung des Unterhalts immer mehr zum Problem. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, so muss der Staat einspringen. Dieser so genannte Unterhaltsvorschuss beträg für Kinder bis zu fünf Jahren monatlich 145 Euro und für Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren 194 Euro. Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Auch das soll geändert werden. Die SPD sieht die Zahlung eines Unterhaltsvorschusses bis zum 16. Lebensjahr vor.
Schon jetzt gäbe es Mittel und Wege
Selbstbehalt des Zahlenden
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen, unverheirateten Kindern beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 880 € monatlich und beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.080 € monatlich.
Das Gesetz sieht im Falle der Verletzung der Unterhaltspflicht eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Beide Elternteile sind verpflichtet für ihre Kinder Unterhalt zu erbringen. Es besteht Unterhaltspflicht. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wurde zum 01.01.2016 aktualisiert. Maßstab der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners ist in der Regel dessen Arbeitseinkommen.
Zum Arbeitseinkommen gehören grundsätzlich alle Leistungen, die der Arbeitnehmer aus seinem Arbeits- oder Dienstverhältnis bezieht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt. Entscheidend im Hinblick auf Geldleistungen ist das Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate. Bei Selbständigen ist Grundlage der Leistungsfähigkeit die Einnahme-/Überschussrechnung für die letzten drei Jahre.
Drückeberger und Trickser
Für rund eine Million Kinder zahlt nicht der eigentliche Papa, sondern Vater Staat den Unterhalt. So zahlt nur etwa die Hälfte aller unterhaltspflichtigen Elternteile den rechtmäßigen Unterhalt. 25 Prozent der Ein-Eltern Familien müssen mit deutlich weniger Geld zurechtkommen und bei einem Viertel bleiben die Unterhaltszahlungen vollständig aus. Die Beamten versuchen sich diese Gelder zurückzuholen, meistens von den Vätern. Aber das gelingt nur in jedem fünften Fall, weil Papas nicht zahlen können oder wollen.
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Andreas Koch, Mittwoch, 10.August 2016, 18:15 Uhr
31. Führerscheinentzug für Unterhaltspflichtige
Unter anderem könnten die Rahmenbedingungen sogenannte Ganztagsschulen bzw. Ganztagsbetreuungen usw. enthalten.
Ich denke, wenn sich auch nur einer auf wirkliche Lösungsansätze konzentrieren würde, dann würde garantiert auch etwas Sinnvolles dabei herauskommen.
Hier geht es meinem Empfinden nach aber nur um den Kampf Mann gegen Frau, Frau gegen Mann.
Solange aber unser Alltag durch weitestgehend falsche Darstellungen der Realität im Bezug auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann bestimmt wird, habe ich keine Hoffnung, dass sich etwas ändert.
Andreas Koch , Mittwoch, 10.August 2016, 18:14 Uhr
30. Führerscheinentzug für Unterhaltspflichtige
Wie das im Einzelnen aussehen könnte, ist meiner Meinung nach gar nicht so kompliziert, würde hier aber zu weit führen.
Zweitens sollten biologische Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, von Geburt an endlich mit den gleichen Rechten ausgestattet sein. Dies betrifft das gesamte Thema Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Dann sollten auch beide für den finanziellen Bedarf der Kinder heran gezogen werden, egal wo sich der Lebensmittelpunkt des Kindes befindet.
Ich glaube, dass ein Großteil der säumigen Unterhaltspflichtigen zahlen würden, wenn die Zahlungen nicht nur einseitig erfolgen müssten. Diese Einseitigkeit hat nämlich in den meisten Fällen eine extreme finanzielle Schieflage des Unterhaltspflichtigen zu Folge.
Damit auch beide Elternteile in der Lage sind, durch Arbeit den Unterhaltsanspruch zu begleichen, sind unsere regierenden Parteien in der Verantwortung die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Unter anderem könnten die ...... (Fortsetzung folgt)
Andreas Koch, Mittwoch, 10.August 2016, 18:12 Uhr
29. Führerscheinentzug für säumige Unterhaltspflichtige
Der Vorschlag von Herrn Gabriel geht, wie die gesamte Familienpolitik, an der Realität vorbei. Normalerweise müsste in der heutigen Zeit das komplette Familienrecht überarbeitet werden.
Sinnvoll ist und wäre es als erstes die Frage zu klären, inwieweit Männer und Frauen vor der Geburt, sprich ab der Zeugung des Kindes, gleichberechtigt gestellt werden können.
Eine Frau welche schwanger ist, das Kind aber nicht möchte, hat die Möglichkeit eine Abtreibung durchzuführen, egal ob der Vater dem zustimmt oder nicht. Wiederum kann sich ein Vater, in dem Augenblick wie sich die Mutter für das Kind entscheidet, nicht auf legalem Wege den Unterhaltsverpflichtungen entziehen.
Im Sinne der Gleichstellung, auf die in unserer Gesellschaft ja immer gepocht wird, sollte dies aber möglich sein.
Es gibt einen vom Gesetzgeber klar definierten Zeitraum in dem Abtreibung möglich ist und dieser sollte für beide bei der Zeugung beteiligte gelten.
Wie das im Einzelnen ....... (Fortsetzung folgt)
Wolfgang Weinbrecht, Mittwoch, 10.August 2016, 08:51 Uhr
28. Die IQ-Anforderungen müssen für Politiker besonders niedrig sein.
Unterhalt bis 16, Führerscheinentzug - was soll das? Damit ist dem Kind nicht geholfen und dem alleinerziehenden nur sein Rachedurst gestillt.
Vernünftig wäre, es die Eltern dazu zu zwingen, gemeinsam nach einer Wechselmodelllösung zu suchen, wie es der Europäische Gerichtshof empfiehlt. Die Kinder haben schließlich das Recht auf beide Eltern.
Michael, PoW, Mittwoch, 10.August 2016, 07:39 Uhr
27. Also doch Zahlvater, sonst nichts ...
Ich muss sagen,bei diesem Thema liegt nach wie vor eine Ungerechtigkeit vor, die keine Worte findet! Hauptsache der Vater zahlt - es interessiert keinem, ob dieses Geld tatsächlich dem Kind zugeführt wird, es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass der "Zahlende" auch eine Mitbestimmung hat, wie dieses Geld eingesetzt/verwendet wird - warum eigentlich nicht? Es wird immer vom "Kindeswohl" gesprochen, schaut denn jemand mal nach, ob es nicht ggf. besser wäre für das Kind beim Vater zu leben? Oh nein - ein Kind gehört immer zur Mutter ????? Egal ob diese häufiger den Partner wechselt, oder das Kind ständig abschiebt zu den Großeltern, Hauptsache der Unterhalt wird gezahlt !? Und wenn dann der Vater noch auf Defizite bei der Erziehung oder Ernährung erhebt - Oh Gott, der mischt sich in mein Leben ein!!!??? Ich könnte hier noch zahlreiche Beispiele nennen, aber eines zum Schluss; es stehen immer nur die Väter im Focus, was sich auf der anderen Seite abspielt, wen interessiert es !? Ich kenne 2 Beispiele aus meinem privaten Umfeld, wo sich die Kinder/das Kind entschieden hat, bei den Vätern zu leben, und jetzt sind die "Mütter" plötzlich so krank ( psychisch) dass sie nicht arbeiten können ( wo bleiben da die Muttergefühle )- wie so oft, die Politik ist von der Realität weit entfernt. Es wird nun endlich mal Zeit, auch hier eine Gleichberechtigung herzustellen! Wer glaubt denn wirklich, dass ein Kind immer besser bei der Mutter aufgehoben ist? Wie oft werden Kinder nach einer Trennung als "Mittel zum Zweck" eingesetzt? Wie viele Kinder mussten denn schon ohne Vater aufwachsen, nur weil es die Mutter nicht wollte ( verletzt durch die Trennung ) das alles gelangt aber nicht an die Öffentlichkeit. Meine Botschaft an die SPD: Die Väter sind nicht nur zum zahlen da! Mit welchem Recht entscheidet ein Dritter, dass ich mein Kind nur alle 14 Tage sehe???? Bitte aufwachen!