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Armutsrisiko für Alleinerziehende Ein Leben ohne Spielraum

Drei von vier Alleinerziehenden in Deutschland bekommen von ihren ehemaligen Partnern keinen oder zu wenig Unterhalt. Das hat zur Folge, dass der Elternteil von einer Million Kindern Hartz IV bezieht. Die Bertelsmann-Stiftung aus Gütersloh fordert deshalb neue Gesetze.

Von: Thomas Wöstmann

Stand: 06.07.2016

Alleinerziehende Mutter | Bild: picture-alliance/dpa

Iris Heyen aus Gütersloh hat drei Mädchen: sieben, zehn und 13 Jahre alt. Sie kümmert sich allein um die drei. Der Vater gehört seit langem nicht mehr zur Familie. Hier ist alles knapp: Zeit für die Mädchen, weil die Mutter arbeiten muss, nicht in ihrem Beruf als Buchhändlerin, sondern an einer Schule - 20 Stunden, Ganztagskinder betreuen. Mehr als eine halbe Stelle ist aber nicht drin. Der Alltag wäre sonst nicht zu regeln. Knapp ist deshalb auch das Geld. Iris Heyen bekommt Hartz IV, ihr Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt.

"Ich versuche schon, dass die Kinder das bekommen, was sie brauchen, also Sportverein, solche Sachen. Aber natürlich Luxuswünsche gibt's nicht. Wenn mal was kaputt gehen würde, wäre es auch eng. Ich lege was zurück für die Notfälle. Aber das hat sich auch durch die Zahnspange meiner Großen jetzt wieder aufgebraucht. Ich lege im Monat ungefähr 50 Euro für Reparaturen und so etwas zurück. Das war´s. Also Rente oder so geht nicht."

Iris Heyen, alleinerziehende Mutter von drei Kinder

Zwei Gründe für Unterhaltsausfall

Drei von vier Alleinerziehende in Deutschland bekommen von ihren ehemaligen Partnern keinen oder zu wenig Unterhalt. Der Staat müsste deshalb deutlicher in der Pflicht genommen werden. Es kann zwei Gründe geben, weshalb Unterhalt nicht gezahlt wird. Der erste ist, dass jemand nicht zahlen möchte, obwohl er es kann. In dem Fall müsste der Staat dafür sorgen, dass dieser Unterhalt kommt. Es kann aber auch den Grund geben, dass nicht genügend Geld im Haushalt des Unterhaltspflichtigen da ist, dass man sich das schlichtweg nicht leisten kann. Und in dem Fall müsste der Staat einspringen.

"Es kann allerdings nicht sein, dass Kinder gute oder schlechte Chancen haben, abhängig von den Familien, in denen sie leben. Interessant dabei: In Deutschland gibt es nur wenig verlässliche Zahlen und Fakten über die Gründe, weshalb kein Unterhalt gezahlt wird. Was auch daran liegen mag, dass für das Einfordern des Geldes die Kommunen zuständig sind - und die haben begrenzte Möglichkeiten."

Anette Stein von der Bertelsmann-Stiftung

Juristischer Beistand in Großbritannien

Bislang ist es so, dass sich die Alleinerziehenden selber darum kümmern müssen, dass sie Unterhalt bekommen. Wir haben einmal in anderen Ländern geschaut: Besonders interessant dabei ist das Modell aus Großbritannien. Dort können Alleinerziehende einen juristischen Beistand bekommen, der den Unterhalt für sie durchsetzt. Das Problem allerdings: Der Alleinerziehende muss diesen Beistand selbst finanzieren und das geht wieder vom Geld der Kinder ab.

Für eine faire Lösung müsste es Anpassungen geben. Bisher ist es so: Kommt kein Unterhalt, springt der Staat mit einem Vorschuss ein. Dies aber nur begrenzt; zeitlich wie finanziell. Auch hier fordert die Bertelsmann-Stiftung eine Gesetzesanpassung.

Die Forderungen

Der staatliche Unterhaltsvorschuss sollte anders geregelt werden. Er sollte nicht zeitlich begrenzt werden, sondern für alle Kinder von null bis 18 Jahren gelten. Insgesamt muss man sagen: Wir müssen umdenken. Die Bedürfnisse von Kindern und ihre Interessen stehen bisher nicht im Mittelpunkt. Die Politik müsse sich in Fällen wie von Iris Heyen deutlich mehr in die Rolle der Kinder versetzen, so die Studienautoren.

"Ich habe halt das volle Risiko für die Kinder, und mein Ex-Mann, der macht halt seinen Job, wie er ihn bisher gemacht hat. Ich muss zum Amt gehen, Anträge stellen. Und muss alles vorlegen und vorweisen. Mein Leben hat sich komplett verändert. Und er macht weiter wie vorher."

Iris Heyen, alleinerziehende Mutter von drei Kinder


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