Zu geizig? Contergan-Opfer streiten sich mit Stiftung
Das Schicksal der Contergan-Kinder hat in den 60er Jahren ganz Deutschland berührt. Heute soll die Contergan-Stiftung für sie sorgen. Doch viele Betroffene sind unzufrieden.

Die Contergan-Stiftung ist dafür zuständig, dass die Betroffenen heute ein selbstständiges Leben führen können. Doch Betroffene fragen sich, warum die Stiftung gegen sie arbeitet. Immer wieder verwehrt sie die Kostenerstattung für wichtige Hilfsmittel, den sogenannten spezifischen Bedarf. Darunter fällt auch das neue Bett von Christiane Ortel - ein sogenanntes Box-Spring-Bett, höhenverstellbar, mit Motor und Federkernmatratze. So hatte es ihr Arzt verordnet.
"Mit dem alten Bett und der alten Matratze hatte ich es nachts oft so, dass ich wach wurde. Ich war total verspannt und verkrampft. Ich war nicht mehr in der Lage, mich zu drehen. Ein paar Mal habe ich schon gedacht, ich wäre jetzt gelähmt. Dann musste ich meinen Mann wecken, dass er mich ganz vorsichtig wieder aus meiner Lage heraus gedreht hat."
Christiane Ortel, Betroffene
Die Rechnung für das Bett über 5.000 Euro hat Christiane Ortel mit ihrem ärztlichen Attest an die Contergan-Stiftung geschickt. Die Geschädigten bekommen je nach Behinderung eine monatliche Rente. Dazu stehen 30 Millionen Euro im Jahr für den spezifischen Bedarf der Geschädigten bereit. Das Ziel: Sie sollen ein möglichst selbstständiges Leben führen.
"Alles, was man mit den Händen macht, kann man sagen, ist bei den meisten Contergan-Geschädigten nicht voll funktionstüchtig. Gerade da braucht man Hilfe - beim Anziehen, beim Ausziehen, beim Waschen. Lassen Sie es mal so heiß sein wie die letzte Woche: Ich habe keine Chance alleine aus meinen Sachen zu kommen."
Christiane Ortel
30 Millionen Euro pro Jahr
Alle Contergan-Geschädigten brauchen Hilfe. Deswegen wurde die Stiftung nach einem jahrelang andauernden Prozess 1972 gegründet. Die Geschädigten haben im Gegenzug auf alle ihre Ansprüche gegen die Contergan-Firma Grünenthal verzichtet. Jetzt sind sie auf die Stiftung angewiesen. Nachdem Christiane Ortel um Kostenerstattung für ihr Bett gebeten hatte, bekommt sie Post von der Stiftung. Das Bett sei reines Wohnmobiliar, heißt es in dem Schreiben. Die Kosten würden nicht erstattet.
Auch die 54-jährige Toni ist eine Betroffene. Nach zwei Schulter- und drei Hand-Operationen hatte sie Schwierigkeiten die Rollläden raufzuziehen oder sie runterzulassen. Deswegen hat sie die Stiftung gebeten, die Kosten für einen Motor zu übernehmen.
"Wo wir das Haus gebaut hatten, da ging es mir noch gut, da konnte ich das. Aber dass das so rapide abnimmt, gerade mit der Kraft und dass diese ganzen Folgeschäden dazukommen, das wusste ich damals nicht."
Toni, Betroffene
Toni hat den Motor einbauen lassen. Die Stiftung hat die Kosten nicht übernommen. Das sei eine Umbaumaßnahme, hieß es. Für die Betroffene war das überhaupt nicht nachvollziehbar. Sie dachte, "diese Leute müssten einfach einen Tag in unserer Situation verbringen, mit unseren Schäden". Toni ist davon überzeugt, dass dann manch einer von seinem Schreibtisch aus anders urteilen würde.
Von den 30 Millionen Euro, die im Jahr für den spezifischen Bedarf der Geschädigten zur Verfügung stehen, werden bei der Stiftung nur 2,5 Millionen abgerufen. Trotzdem werden immer wieder Anträge auf Hilfsmittel abgelehnt.
"Ich muss prüfen, ob das, was beantragt wird wirtschaftlich ist, angemessen ist, und passend ist für denjenigen. Und das wird bei jedem Einzelfall geprüft."
Marlene Rupprecht, Contergan-Stiftung
Streit vor Gericht
Andreas Meyer kann nicht verstehen, warum das alles so bürokratisch ist. Er ist der Vorsitzende vom Bund der Contergan-Geschädigten. Für ihn und viele andere Betroffene ist das Verhältnis zur Stiftung schwierig. "Es gibt kein Verhältnis der Stiftung zu den Geschädigten. Die Stiftung hat den Auftrag, für die Bundesregierung Geld zu sparen. Und das ist der Punkt", sagt er.
Bei der Stiftung will man das nicht so stehen lassen und überlegt, ob man das Geld an die Betroffenen nicht pauschal auszahlen sollte.
Doch das ist noch offen. Christiane Ortel ist vor Gericht gegangen, um die Kosten für das Box Spring-Bett doch noch erstattet zu bekommen. Das Verwaltungsgericht in Köln hat in ihrem Sinne entschieden und klar gemacht: Die Stiftung muss das Bett zahlen. Dafür ist sie da.
"Dieses Bett ist für mich ein medizinischer Bedarf und auch ein Hilfsmittel. Das lindert meine chronischen Schmerzen, ich hab das Bett ja jetzt zwei Jahre. Es hat mir ja unheimlich viel geholfen. Ich kann wieder alleine aufstehen, was ich vorher nicht konnte."
Christiane Ortel
Das Gericht hat dabei klargestellt, dass der spezifische Bedarf bei Contergan-Geschädigten sehr viel weiter zu fassen ist. Doch freuen kann sich Christiane Ortel noch nicht. Die Contergan-Stiftung will gegen das Urteil Berufung einlegen.
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Die Betroffenen, Donnerstag, 30.Juni 2016, 07:19 Uhr
9. Nicht über uns - ohne uns !!!!!!
Gemäss dem Motto "Nicht über uns - ohne uns" der UN-BRK fordern wir als Betroffene deshalb als ersten Schritt:
Ein gemeinsames Gespräch der beiden Betroffenenvertreter sowie 2 weiteren, weiblichen
BetroffenenverteterInnen,
also 4 GeschädigtenverteterInnen
+ Vertreter der Verfasser der Expertisen (Uni Heidelberg, Sojura)
+ die Berichterstatter der Fraktionen
es sollen endlich GEMEINSAME Gespräche stattfinden, mit dem Ziel, GEMEINSAME LÖSUNGEN zu finden, die erstens funktionieren und auch verbindlich umgesetzt werden und zweitens auch verbindlich zukunftsfest sind, z.B. durch eine automatische Dynamisierung, um insbes. den Folgeschäden Rechnung zu tragen.
Norbert Schweyen, Donnerstag, 30.Juni 2016, 00:46 Uhr
8. Die behindernde Conterganstiftung ist dringend reformbedürftig.
Die Conterganstiftung wurde eigens ins Leben gerufen, u.a. mit dem Ziel, die Mütter der noch jungen Kinder, die Opfer der Tabletten von Grünenthal geworden sind, aller Regressansprüche gegenüber dem Schädiger Grünenthal zu berauben, indem nur jene Eltern eine kleine Rente bekamen, die auch einen lebenslangen Regressverzicht gegenüber dem Contergan-Hersteller unterzeichneten. Während der Stiftungsratssitzungen werden ständig kritische Tagesordnungspunkte mit einer 3 zu 2 Mehrheit der Ministerialbeamten abgelehnt. Viele TOPs kommen gar nicht zur Sprache und werden ständig vertagt. Die Betroffenenvertreter werden so seit Jahren neutralisiert. Demokratie und Augenhöhe gegenüber den Opfern, für die die Stiftung eigentlich da sein sollte, sind ein Fremdwort. Die Opfer, denen eigentlich ein Schadenersatz zusteht, werden durch die Stiftung daher zu Bittstellern deklassiert. Sie müssen die vielen bürokratische Hürden meistern, und werden durch bürokratische Antragsverfahren stark behindert.
Grünenthalmusssverantwortungtragen, Mittwoch, 29.Juni 2016, 23:18 Uhr
7. Contergan-Opfer streiten sich mit Stiftung
Warum bezahlt die Contergan Stiftung teure Anwälte um gegen Contergan Opfer zu klagen .
Die Contergan Vertreter Andreas Meyer und Christian Stürmer haben ein Gericht beauftragen müssen um Expertisen von der Uni Heidelberg und der Rechtsanwaltkanzlei Sojuro angefertigt zu bekommen .
Es wurde den Betroffenen mitgeteilt das diese Expertisen von beiden Erstellern überarbeitet werden mussten im Auftrag von Frau Rupprecht und Frau Hudelmaier und der Stiftung . Die Vertreter der Contergan Geschädigter müssen diese originale Expertisen nun vor Gericht erstreiten .
Das Geld für diese Starkanzlei kommt natürlich aus diesen imaginären 30 Millionen Topf .
Das passt ja auch für die Contergan Opfer gilt so wenig wie überhaupt nötig an Geldern aus diesem Topf aus geben .
Bei Honorare wenn es um eine Rechtsanwaltkanzlei geht gibt es dann kein Maß mehr .
Aber ein Boxspringbett wie ich gerade im Beitrag mitbekommen habe werden nicht bezahlt .
Antwort von Andrea Kornak, Donnerstag, 30.Juni, 06:53 Uhr anzeigen
Zu dem vorherigen Kommentar möchte ich anmerken:
- die Stiftung gab 2 Expertisen in Auftrag, eine betreffend die rechtliche und bürokratische Umsetzung der 2013 vom Gesetzgeber in Form von
"spezifischen Bedarfen" (30 Millionen) beschlossenen Hilfe aufgrund der zuvor umfangreich erstellten "Heidelberger Studie" und eine
weitere, die untersuchen sollte, inwiefern die Empfehlungen der ersten Studie umgesetzt wurden, bzw. wo noch Defizite herrschen.
- für die Vergabe nahm sich das Familienministerium viele Monate Zeit und wollte dann zunächst die Expertisen binnen 2-3 Monaten haben,
was natürlich nicht machbar war, da ja u.a. viele Betroffene befragt werden mussten.
- den Betroffenenvertretern wurde zugesagt, dass sie die Expertisen auch rechtzeitig bekämen und in den Entscheidungsprozess
eingebunden würden
- als die Expertisen fertig waren, wurden die Betroffenenvertreter enthegen der Zusage, nicht eingebunden, so dass sie das Gericht anrufen
mussten
Antwort von Andrea Kornak, Donnerstag, 30.Juni, 07:08 Uhr anzeigen
- die Stiftung zog das Verfahren vor Gericht in die Länge, um dann, kurz vor der letzten Stiftungsratssitzung die Betroffenenverteter mit den
Expertisen "zu überraschen", ein gründliches Lesen so vieler Seiten war so natürlich nicht möglich !
- um etwaige Diskussionen zu erschweren, wurden die Vertreter, wie immer (!), zu Vertraulichkeit verdonnert und die Studien erst,
nach Protesten vieler Betroffener und Einschaltung des Bundesdatenschutzes veröffentlicht (nach der 2x jährlich startfindenden Sitzung)
- VOR den Original Expertisen wurde die Stellungnahme des Familienministeriums zu den beiden Expertisen veröffentlicht, diese wurde von
der VERANTWORTLICHEN im Famlienministerium verfasst, die auch für die mangehafte Umsetzung der Heidelberger Studie, u.a. in Form
der "spezifischen Bedarfe" verantwortlich war ! Der Bock (Dr. Kürschner) wurde zum Gärtner gemacht !!!!!
Das war aber kein Versehen, denn das geht schon immer so !
Antwort von Andrea Kornak, Donnerstag, 30.Juni, 07:16 Uhr anzeigen
Sojura Expertise: "das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine so starke Stellung im Verhältnis zur Conterganstiftung hat, dass sie aufgrund der allumfassenden Einflussmöglichkeiten zumindest mit deren Unabhängigkeit in Konflikt zu geraten droht. So übt das Ministerium nicht nur die Rechtsaufsicht aus und besitzt die Richtlinienbefugnis, sondern es gehört auch ein Beamter dem Stiftungsrat an und übernimmt dort traditionell dessen Vorsitz; außerdem bestellt das Ministerium den Vorstand der Conterganstiftung und ist zusätzlich mit dem BAFzA eine nachgeordnete und damit im Verhältnis zum Ministerium weisungsgebundenen Behörde für die Aufgabenwahrnehmung der Geschäftsstelle der Conterganstiftung betraut worden. Ist nun die Conterganstiftung einerseits als Stiftung unabhängig und unterliegt andererseits doch einer starken Einflussnahme durch das zuständige Ministerium, so scheint dies im Ergebnis Verantwortungsübernahmen eher eher zu blockieren, statt zu fördern"
Antwort von Grünenthalmussverantwortungtragen , Donnerstag, 30.Juni, 08:52 Uhr anzeigen
Es heißt ja Conterganstiftung .
Aber die berechtigte Frage wäre nun ist diese Contergan Stiftung eigentlich für die Betroffenen da?
Ich denke mal nicht!
Wenn man wie ich mit meiner contergan-geschädigten Freundin diese Stiftungsratssitzung besucht hat dann kann man erkennen wonach diese Contergan Stiftung sich nach richtet.
Es ist so dass den contergan-geschädigten Menschen sogar verboten wird sich mitlachen zu äußern . Das Grundgesetz Artikel 1 die Würde des Menschen ist antastbar mit Füßen getreten sowie die contergan-geschädigten selber.
In diesem Raum unter dem Moderator Herr Linzbach ist die Würde nicht verhanden.
Herr Linzbach schaltet und waltet in großherrn Manier. Und jedes Contergan-Opfer muss kuschen und lieb und brav in der Ecke sitzen so wie es früher immer war in den Kinderheimen oder im Krankenhaus. Meine Freundin zum Beispiel wurde wie eine Schildkröte auf ein Brett geschnallt und musste dort angebunden jede Nacht verbringen
Stephan Nuding, Mittwoch, 29.Juni 2016, 23:01 Uhr
6. Conterganstiftung
Die Beschwerden über das Amtsgebaren der Stiftungsvorsitzenden Marlene Rupprecht und ihrer Stellvertreterin, Frau Margit Hudelmaier, müssten beim Familienausschuss des Deutschen Bundestages inzwischen Aktenschränke füllen. Nicht nur die Auszahlung der, per Gesetz, den Betroffenen jährlich zustehenden 20.000 Euro für alle Jahre ab 2017, sondern auch die "eingesparten" Gelder für "Spezifische Bedarfe" der Jahre 2013-2016 müssen an die Opfer des Conterganverbrechens ausgezahlt werden. Nachdem die Betroffenen über Jahrzehnte hinweg , bis 2013, mit einer Minimalstversorgung abgespeist wurden, ist das nur recht und billig.
Andrea Kornak, Mittwoch, 29.Juni 2016, 23:01 Uhr
5. Bitte eigene Expertise beachten !!!!!
hier die Sojura Expertise.
Warum,wendet Frau Rupprecht diese nicht an ?
Hat sie wirklich Entscheidungsfreiheit oder wird sie vom Familienministerium dominiert ?