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Recht Haftpflichtschaden - wann zahlt die Versicherung nicht?

Ohne private Haftpflichtversicherung riskieren Sie den finanziellen Ruin. Für Schäden, die Sie verursachen, haften Sie nämlich mit ihrem gesamten Vermögen und Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Doch die Haftpflichtversicherung zahlt nicht für alle Schäden. Rechtsanwalt Markus Saller erklärt, welche Schäden von vielen privaten Haftpflichtversicherungen nicht übernommen werden.

Stand: 26.05.2020

Zerbrochene Fensterscheibe | Bild: picture-alliance/dpa/Markus Scholz

Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften - sei es die zerbrochene Vase für ein paar Euro oder der Unfall mit Millionenschaden. Der Schadensverursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Eine private Haftpflichtversicherung zählt deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Doch im Schadensfall kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen: Die Versicherung zahlt nicht. Dass vorsätzlich verursachte Schäden nicht versichert sind, dürfte den meisten klar sein. Aber auch andere Schadensfälle sind häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Schäden durch Kinder unter sieben Jahre

Kinder unter sieben Jahre sind nicht deliktfähig, d. h. sie können grundsätzlich nicht für Schäden, die sie verursachen, haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. D. h., wenn ein sechsjähriges Kind beispielsweise einen Unfall mit Personenschaden verursacht und die Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben, bekommt der Geschädigte in der Regel den Schaden nicht ersetzt.

Tipp

Deshalb ist es für Eltern sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt.

Schäden innerhalb der Familie

Schäden durch Angehörige, die entweder mit dem Geschädigten in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit diesem gemeinsam versichert sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Sachen

Die meisten Versicherungen zahlen nicht bei Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen.
Ausnahme: Schäden an gemieteten Immobilien (Mietschäden).

Wird hingegen mit der geliehenen Sache ein Schaden verursacht, ist das im Versicherungsschutz enthalten.

Beispiel: Sie fahren mit einem geliehenen Fahrrad gegen ein Auto. In diesem Fall übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden an dem Auto, nicht aber den am geliehenen Fahrrad.

Gefälligkeitsschäden

Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Gefälligkeitsschäden nur, wenn das ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn ein Schaden im Zusammenhang mit einer Gefälligkeitshandlung verursacht wird. Darunter versteht man eine unentgeltliche, freiwillige Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen, z. B. Hilfe beim Umzug oder Blumengießen während der Abwesenheit. Grundsätzlich muss der Helfer bei derartigen "Freundschaftsdiensten" nicht für entstandene Schäden aufkommen. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass derjenige, dem geholfen wird, den Helfer "stillschweigend" von der Haftung befreit und auf mögliche Schadenersatzansprüche verzichtet (Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten).

Schäden durch Hunde oder Pferde

Durch die private Haftpflichtversicherung sind Schäden, die durch Kleintiere (Katzen, Kaninchen usw.) verursacht werden, abgedeckt. Nicht versichert hingegen sind Schäden durch Hunde und Pferde.

Hunde- und Pferdebesitzer benötigen eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Aber: Falls Sie auf einen fremden Hund aufpassen und dieser einen Schaden verursacht, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung.

Schäden durch Internetnutzung

Falls Sie z. B. aus Versehen eine Mail mit einem Virus weiterleiten, die das gesamte Netzwerk einer Firma lahmlegt, kann das richtig teuer werden. Aber nicht jede private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch "die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten" entstehen können.

Schäden bei Verlust von Schlüsseln

Viele von uns haben Schlüssel für fremde Schlösser, z. B. für die Büroräume oder die Mietwohnung. Gehen diese verloren, muss oft die Schließanlage ausgetauscht werden, was erhebliche Kosten verursachen kann. Darum sollten Sie prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Zusatz enthält.

Fazit

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss, denn Schäden, v. a. Personenschäden, können zum finanziellen Ruin führen. Der Versicherer zahlt jedoch nur bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Bei höheren Schäden müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.


Deshalb ist es wichtig, sich in ausreichender Höhe zu versichern. Vereinbaren Sie eine Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 10 Millionen Euro. Noch besser und nicht wesentlich teurer ist eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro.


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