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Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingungen für die "BR-Radltour"

Stand: 19.04.2023

Teilnahmebedingungen für die „BR-Radltour“

Mit der Teilnahme an der „BR-Radltour“ erkläre ich unwiderruflich meine Einwilligung dazu, dass mein Bild und meine Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom BR oder von autorisierten Dritten (wie insbesondere arte, 3sat, phoenix, WDR, SWR, NDR etc. sowie Kooperationspartner und Sponsoren der BR-Radltour) in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, unentgeltlich für alle linearen und digitalen (Online-)Medien Verwendung finden dürfen. Dies gilt auch für Werbe- und Imagezwecke des BR und der Landesrundfunkanstalten der ARD. Die BR-Radltour 2024 findet statt vom 27.07.2024 bis 02.08.2024 (für Teilnehmende, die die Abreise ggf. mit Sonderzügen tätigen, gilt der 03.08.2024 als Endtermin).

Für den einwandfreien technischen Zustand meiner persönlichen Ausrüstung (insbesondere Fahrräder, Kleidung, Helme, etc.) bin ausschließlich ich selbst verantwortlich. Auch für die Verkehrssicherheit meines Fahrrads, insbesondere für die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile, bin ausschließlich ich selbst verantwortlich. Für mich besteht – wie für jeden aktiven Teilnehmenden – eine uneingeschränkte Helmpflicht. Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss von der „BR-Radltour“.

Meine Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Ich habe mich so zu verhalten, dass keine anderen Teilnehmenden der Veranstaltung oder andere Verkehrsteilnehmenden durch mein Verhalten gefährdet oder geschädigt werden. Mit der Anmeldung erkläre ich, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen meine Teilnahme bestehen.

Ich verzichte auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen Straßen- und Wegeeigentümer, insbesondere von Bund, Ländern und Kommunen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Bayerische Rundfunk und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Die Erstattung von Reisegepäck- und Verkehrsmittelschäden erfolgt ausschließlich nach den „Allgemeinen Bestimmungen“, die diesen Teilnahmebedingungen beigefügt sind. Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen, die der BR nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung oder aus Sicherheitsgründen habe ich als Teilnehmer*in Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 90% meines Teilnahmebetrags. Die weiteren 10% werden unteranderem für den Erwerb des Trikots, welches Ihnen postalisch zugesandt wird, einbehalten.

Eine Stornierung des Teilnahmeplatzes mit Kostenrückerstattung ist bis zum 16. Juni 2024 möglich.

Von diesen Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzbestimmungen haben außer mir auch weitere durch mich angemeldete Personen Kenntnis genommen.

Allgemeine Bestimmungen


Als Teilnehmer*in der BR-Radltour 2024 durch Bayern vom 27.07.2024- 02.08.2024 (für Teilnehmende, die die Abreise ggf. mit Sonderzügen tätigen, gilt der 03.08.2024 als Endtermin) werden Ihnen vom Bayerischen Rundfunk Reisegepäck- und Verkehrsmittelschäden nach den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erstattet:

Schadensmeldungen

Richten Sie Schadensmeldungen bitte unverzüglich schriftlich zusammen mit der Reisebestätigung des BR sowie allen vorhandenen Schadensnachweisen an:

Bayerischen Rundfunk
Versicherungsreferat
80300 München

oder

versicherungsreferat@BR.de

1 Absicherung von Gepäck- und Verkehrsmittel-Schäden

Zum über den BR abgesicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.

2 Umfang

1.) Mitgeführtes Reisegepäck
Der BR leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch
a) Unfall eines Transportmittels;
b) Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch.

2.) Aufgegebenes Reisegepäck
Der BR leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

3.) Höhe der Entschädigung

Im Schadensfall erstattet der BR bei

  • abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen den Zeitwert;
  • beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert;
  • Filmen, Bild-, Ton- und Datenträgern den Materialwert;
  • amtlichen Ausweisen und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.

3 Keine Entschädigung wird geleistet für

  • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen;
  • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa;
  • Vermögensfolgeschäden;
  • Mobiltelefone/Smartphones.

4 Eingeschränkte Entschädigungsleistung

  • Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör, EDV-Geräte sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als aufgegebenes Reisegepäck nur dann abgesichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden;
  • EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind insgesamt bis € 500,- abgesichert;
  • Sportgeräte einschließlich Zubehör sind insgesamt bis € 500,- abgesichert. Soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nicht abgesichert;
  • Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis  € 50,- abgesichert;
  • Absicherung für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen
  • Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug: Absicherung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen besteht, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht keine Einschränkung.

5 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalles

  1. Die geschädigte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Dem BR ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen.
  2. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck sind dem Beförderungsunternehmen bzw. der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks, schriftlich anzuzeigen. Dem BR sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
  3. Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist der BR von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der BR berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der geschädigten Person entspricht. Der BR bleibt insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung des BR gehabt hat, es sei denn, dass die geschädigte Person arglistig gehandelt hat.

6 Besondere Verwirkungsgründe

  1. Führt die geschädigte Person den Schaden vorsätzlich herbei oder versucht sie, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der BR von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Bei Vorsatz bleibt der BR insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung des BR gehabt hat.
  2. Führt die geschädigte Person den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der BR berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der geschädigten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

7 Fahrrad-Schutz

7.1 Panne / Unfall

Kann wegen Panne oder Unfall des von der geschädigten Person auf der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht fortgesetzt werden, übernimmt der BR die Reparaturkosten zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis
€ 100,– je Schadensfall. Ist eine Reparatur am Schadensort nicht möglich, erstattet der BR die Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt oder zum Zielort der Tagesetappe bis zu € 100,– je Schadensfall. Davon ausgeschlossen sind Reifenpannen.

7.2 Diebstahl

  1. Kommt das von der geschädigten Person auf der Reise benutzte Fahrrad durch Diebstahl abhanden, erstattet der BR den Zeitwert, maximal jedoch € 500,– je Schadensfall. Nicht entschädigt werden während der Reise geliehene oder gemietete Fahrräder.
  2. Kann wegen Diebstahls des von der geschädigten Person auf der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht planmäßig fortgesetzt werden, übernimmt der BR die Mehrkosten für die Rückfahrt zum Wohnort der geschädigten Person oder zum Ausgangsort bzw. Zielort der Tagesetappe bis € 250,– je Schadensfall.

7.3 Beschädigung und Verlust

1.) Der BR leistet Entschädigung, wenn das von der geschädigten Person auf der Reise benutzte Fahrrad beschädigt wird oder abhandenkommt

a) durch Unfall eines Transportmittels;
b) während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

2.) Im Schadensfall erstattet der BR bis jeweils maximal € 500,– für

a)   zerstörte oder abhanden gekommene Fahrräder den Zeitwert;
b)   beschädigte Fahrräder die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert.

3.) Nicht abgesichert sind Beschädigung und Verlust, soweit sich das Fahrrad in bestimmungsgemäßem Gebrauch befindet bzw. soweit es sich um ein während der Reise geliehenes oder gemietetes Fahrrad handelt.

7.4 Entschädigung

Die Leistung aufgrund desselben Schadensfalls erfolgt nur einmal. Sind Einzelleistungen mehrfach abgesichert, addieren sich die genannten Summen nicht; es gilt die höchste vereinbarte Entschädigungssumme.

7.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadensfalles

  1. Die geschädigte Person ist verpflichtet, den Diebstahl des Fahrrads unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Dem BR ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen.
  2. Schäden an aufgegebenen Fahrrädern sind dem Beförderungsunternehmen bzw. der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Nicht sofort erkennbare Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Fahrrads, schriftlich anzuzeigen. Dem BR sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
  3. Die entstandenen Schäden sind durch das Einreichen der entsprechenden Rechnungen nachzuweisen.
  4. Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist der BR von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der BR berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht. Der BR bleibt insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung des BR gehabt hat, es sei denn, dass die geschädigte Person arglistig gehandelt hat.

7.6 Besondere Verwirkungsgründe

  1. Führt die geschädigte Person den Schaden vorsätzlich herbei oder versucht sie, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der BR von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Bei Vorsatz bleibt der BR insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung des BR gehabt hat.
  2. Führt die geschädigte Person den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der BR berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der geschädigten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Datenschutz für die BR-Radltour

Der Bayerische Rundfunk nimmt den Datenschutz sehr ernst. Durch diese Datenschutzerklärung werden Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit der BR-Radltour informiert.

Wer ist Verantwortlicher?

Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist:

Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkplatz 1
80335 München
Telefon: 089 / 59 00-01
E-Mail: info@br.de

gesetzlich vertreten durch die Intendantin Frau Dr. Katja Wildermuth

Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte

An den Datenschutzbeauftragten
des Bayerischen Rundfunks
Rundfunkplatz 1
80335 München

datenschutz@br.de

Wie erfolgt die Anmeldung für die BR-Radltour?

Die Bewerbung für eine Teilnahme erfolgt online unter https://event.br.de/#/events/0ffc2665-b8d3-4e86-9b3f-8779779b346b. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie einen Hinweis auf die erfolgreiche Registrierung, welche keiner Teilnahmebestätigung entspricht.

Welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet?

Folgende Daten werden bei Anmeldungen zu folgenden Zwecken erhoben:

DatenVerarbeitungszwecke
AnredeKorrekte Anrede
Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, LandKorrespondenz, Zusendung von Infomaterial zur BR-Radltour und ggf. Trikot
E-Mail-AdresseAnmeldung, Kontaktaufnahme;
nach freiwilliger Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse: personalisierte Zusendung von Benachrichtigungen zu Informationen und Aktionen der BR-Radltour per E-Mail über die BR-Radltour 2024 hinaus
Telefon-/HandynummerSchnelle, direkte Kontaktaufnahme
GeburtsdatumIdentifikation, z. B. bei möglichem Unfall
NotfallkontaktFreiwillige Angabe zur Kontaktaufnahme im Notfall
GemeinschaftsunterkunftPlanung und Organisation
Persönliche Radltour-GeschichteFreiwillige Angabe, ggf. für Interviewanfragen
Trikotgröße XS – XXXLAusstattung mit passendem Trikot
An- und Abreise mit Sonderzügen erwünschtPlanung und Organisation
FahrradtypVerbindliche Angabe für Planungszwecke

Soweit im Formular nicht anders bezeichnet, handelt es sich bei den o. g. Daten um Pflichtangaben, ohne die Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

Auf welchen Rechtsgrundlagen werden die Daten verarbeitet?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Bewerbungsverfahren) bzw. zur Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO.

Die E-Mail, mit der die Teilnehmenden im Nachgang zur Radltour um ein Feedback und Verbesserungsvorschläge gebeten werden (sog. „Nachfassaktion“), erfolgt in Wahrnehmung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit f) DS-GVO.

Nach vollständiger Vertragsdurchführung erfolgt die Datenverarbeitung nur noch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Welche Empfänger haben Zugriff auf Ihre Daten?

Alle Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter sind durch gesetzlich vorgeschriebene Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DS-GVO insbesondere zur Einhaltung der Datensicherheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Wann werden die Daten wieder gelöscht?

Kommt es zu keinem Vertragsschluss oder stornieren Sie Ihre Teilnahme, werden Ihre Daten unmittelbar nach Kenntnis des Bayerischen Rundfunks über diese Tatsachen bzw. Rückabwicklung Ihrer Teilnahme gelöscht.

Die Daten werden zu den o. g. Zwecken innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Dies gilt nicht, soweit die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung seitens des Bayerischen Rundfunks darüber hinaus erforderlich sind. Die Datenlöschung erfolgt dann nach vollständigem und rechtskräftigem Abschluss gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Bei freiwilliger Einwilligungserklärung zu weiteren personalisierten Informationen per E-Mail über die BR-Radltour 2024 hinaus wird die E-Mail-Adresse und Anrede bis zum Widerruf gespeichert.