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BR-Rundfunkrat Start für zwei neue Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 die Einleitung von zwei Drei-Stufen-Test-Verfahren beschlossen und die entsprechenden Angebotsbeschreibungen bzw. Telemedienkonzepte auf den Internetseiten des Rundfunkrats veröffentlicht.

Stand: 22.10.2021

Rundfunkrat-Sitzungssaal | Bild:  BR / Elisabeth Schlagberger

Es handelt sich um das Telemedienkonzept des Bayerischen Rundfunks „Änderung der Verweildauern“ und das Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de „Änderung der Verweildauern“. Der Rundfunkrat kam in seiner gestrigen Sitzung zu dem Ergebnis, dass die beiden von Intendantin Dr. Katja Wildermuth vorgelegten Telemedienkonzepte den formalen Voraussetzungen entsprechen und die Drei-Stufen-Test-Verfahren eingeleitet werden können.

Die zuvor bestehende gesetzliche Verweildauer für sendungsbezogene Angebote von sieben Tagen soll durch eine angebotsabhängige Befristung für Verweildauern ersetzt werden. Dies entspricht den Anforderungen aus dem am 1. Mai 2019 in Kraft getretenen Rundfunkstaatsvertrag, die am 29. Mai 2020 unverändert in den Medienstaatsvertrag übernommen wurden. Die Verweildauern sollen damit ARD-einheitlich moderat ausgedehnt werden und somit die gesetzliche Liberalisierung der Verweildauern und das veränderte Nutzungsverhalten und -bedürfnis miteinander verbinden.

Der Bayerische Rundfunk verantwortet innerhalb der ARD das Telemedienangebot von DasErste.de federführend. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks führt das Drei-Stufen-Test-Verfahren für das Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de „Änderung der Verweildauern“ daher unter Beteiligung der Gremien der übrigen Landesrundfunkanstalten und des ARD-Programmbeirats durch.

Bei beiden Verfahren haben Dritte nun zehn Wochen (bis zum 17. Dezember 2021) Gelegenheit, Stellungnahmen an den Vorsitzenden des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks zu richten (Einzelheiten unter: www.br.de/rundfunkrat). Zu den marktlichen Auswirkungen der zur prüfenden Telemedienkonzepte wird der BR-Rundfunkrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben jeweils Gutachten einholen.

Hintergrund der komplexen Verfahren ist eine Regelung im Medienstaatsvertrag, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen neue oder wesentlich veränderte Telemedienangebote dem sogenannten „Drei-Stufen-Test“, einem besonderen Genehmigungsverfahren, zu unterziehen.

Die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) verantworten die Verfahren. Sie prüfen

  1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
  3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Für Rückfragen:

Bayerischer Rundfunk
Rundfunkrat
Herr Rundfunkratsvorsitzender Dr. Lorenz Wolf
Rundfunkplatz 1
80335 München

Telefon: 089 / 5900 - 30404

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