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Rundfunkrat Abgeschlossenes Drei-Stufen-Test-Verfahren des Bayerischen Rundfunks für das Telemedienkonzept "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen"

Stand: 01.12.2014

Der Intendant des BR legte dem BR-Rundfunkrat am 29. November 2013 die Angebotsbeschreibung des Bayerischen Rundfunks zur "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" zur Prüfung und Genehmigung vor. Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 das vorgelegte Konzept mit nachgereichten Änderungen bzw. Präzisierungen zum finanziellen Aufwand und zur Zielgruppenbeschreibung auf formelle Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und dessen Veröffentlichung in BR.de beschlossen.

Angebotsbeschreibung

Telemedienkonzept des Bayerischen Rundfunks "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" Format: PDF Größe: 1,46 MB

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat Dritten einen Zeitraum von 10 Wochen für die Abgabe von Stellungnahmen zu dem Telemedienkonzept "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" gewährt, also ab Beginn des Verfahrens am 5. Dezember 2013 bis Freitag, den 14. Februar 2014. Innerhalb dieser Frist hat den Rundfunkrat eine Stellungnahme erreicht.

Am 24. März 2014 hat der Rundfunkrat das marktökonomische Gutachten zum Telemedienkonzept "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" von der Goldmedia GmbH erhalten. Die Kommentierung des Intendanten zu den Stellungnahmen Dritter und dem marktökonomischen Gutachten erreichte den Rundfunkrat am 5. Mai 2014 und die Empfehlung des BR-Verwaltungsrates zur 3. Stufe am 7. Juli 2014.

Rundfunkratsentscheidung am 10. Juli 2014

Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsbeschreibung des BR, der Stellungnahme Dritter, des marktökonomischen Gutachtens, der Kommentierung des Intendanten und der Empfehlung des Verwaltungsrates hat der Rundfunkrat den Drei-Stufen-Test zu dem Telemedienkonzept des BR "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" am 10. Juli 2014 abgeschlossen.

Genehmigung durch die Rechtsaufsicht

Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wurde Anfang September 2014 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass das von § 11f Abs. 4 bis 6 RStV vorgeschriebene Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Das Drei-Stufen-Test-Verfahren für das Telemedienkonzept „Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" ist damit abgeschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat das Telemedienkonzept in seinem Amtsblatt (KWMBI) veröffentlicht.

Gutachten

Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" des BR Format: PDF Größe: 1,34 MB

Entscheidung des Rundfunkrates

Begründete Entscheidung des BR-Rundfunkrates zum Telemedienkonzept des BR "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen“ Format: PDF Größe: 363,99 KB

Telemedienkonzept

Telemedienkonzept des Bayerischen Rundfunks "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen" Format: PDF Größe: 1,46 MB


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