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Drei-Stufen-Test Rundfunkrat des BR genehmigt das Telemedienkonzept "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf BR.de an das ARD-Verweildauerkonzept"

Stand: 14.07.2016

Sitzung des Rundfunkrates am 22. Januar 2009 im Großen Sitzungssaal des Funkhauses | Bild: BR / Foto Sessner

Der BR-Rundfunkrat hat in seiner heutigen Sitzung das vom Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept des Bayerischen Rundfunks "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf BR.de an das ARD-Verweildauerkonzept" genehmigt. Vor dem Beschluss haben der Rundfunkrat und seine Projektgruppe Telemedien im Rahmen eines sog. Drei-Stufen-Test-Verfahrens das Vorhaben in den vergangenen sieben Monaten intensiv beraten. Geprüft wurde, ob das Telemedienkonzept den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt, und welcher finanzielle Aufwand erforderlich ist.

Verlängerte Verweildauern für fiktionale Inhalte

Die Verweildauer soll für fiktionale Inhalte, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind, von bisher bis zu sieben Tagen, sechs Wochen oder drei Monaten nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge auf bis zu drei bzw. sechs Monate nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge verlängert werden. Für nicht angekaufte Reihen soll die Verweildauer von bisher bis zu drei Monaten auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Damit sollen die Verweildauern im Hinblick auf die veränderten Nutzerbedürfnisse und -erwartungen an die einheitlich geltenden ARD-Verweildauern angepasst werden. Als nächster Schritt steht nun die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an. Nach erfolgter Prüfung wird das genehmigte Telemedienkonzept im Amtlichen Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Übereinstimmung des tatsächlichen Angebots mit dem genehmigten Telemedienkonzept wird durch die ständige Kontrolle des BR-Rundfunkrats sichergestellt. Die begründete Entscheidung des Rundfunkrates und das marktökonomische Gutachten werden in Kürze abrufbar sein unter www.br.de/rundfunkrat. Dort ist auch die bereits eingestellte Angebotsbeschreibung veröffentlicht.

Parallel durchgeführtes Drei-Stufen-Test-Verfahren noch nicht abgeschlossen

Das für die ARD federführend vom BR-Rundfunkrat parallel durchgeführte Drei-Stufen-Test-Verfahren zur "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept" ist wegen der notwendigen Beteiligung der Gremien der übrigen ARD-Landesrundfunkanstalten und des ARD-Programmbeirats noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss des Verfahrens ist frühestens zu Beginn des Jahres 2017 vorgesehen. Der Bayerische Rundfunk verantwortet innerhalb der ARD die Telemedienangebote von DasErste.de federführend. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks führt das Drei-Stufen-Test-Verfahren für die "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept" daher unter Beteiligung der Gremien der übrigen ARD-Landesrundfunkanstalten und des ARD-Programmbeirats durch.

Für Rückfragen:

Bayerischer Rundfunk
Geschäftsstelle Rundfunkrat
Dr. Lorenz Wolf
Rundfunkplatz 1
80335 München
Telefon: 089/ 5900-30404
E-Mail: gremienbuero@br.de


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