Rückkehr der Namen


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Opfergruppe "Asoziale" / "Gesellschaftsfremde"

Menschen, die sich durch ihren Lebenswandel oder ihre gesellschaftliche Lage nicht in das Weltbild der Nationalsozialisten einfügten, liefen Gefahr, als "asozial" oder "gemeinschaftsfremd" stigmatisiert und verfolgt zu werden. Bis heute finden Betroffene oftmals keinen autonomen Platz in der Erinnerungskultur.

Stand: 21.01.2024 | Archiv

Eine konstruierte Gruppe

Beim Begriff des "Asozialen" während des Nationalsozialismus handelte es sich um eine negative Fremdzuschreibung für Personen, die Unangepasstheit gegenüber dem Regime erkennen ließ oder nicht dem Weltbild der Nationalsozialisten entsprachen.

Diese "Definition" erlaubte absolute Willkür seitens des Regimes und macht die Gruppe der Betroffenen sehr vielschichtig. Als "asozial" markiert und stigmatisiert wurden beispielsweise (angebliche) Prostituierte, Obdach- oder Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger (auch abwertend als "Arbeitsscheue" bezeichnet) oder Vorbestrafte. Betroffene gerieten oftmals durch Denunziation von Mitbürgern ins Visier.

Verfolgung

Bereits 1933 begann das NS-Regime mit der Diskriminierung und Verfolgung der Betroffenen. Später konnten als „asozial“ Verfolgte ohne Verfahren in sogenannte Vorbeugungshaft genommen werden, was in der Regel die Verschleppung in ein Konzentrationslager bedeutete. Dabei reichte der alleinige Vorwurf des "asozialen Verhaltens" aus, um die Betroffenen Zwangsmaßnahmen, wie beispielsweise Sterilisation, und Misshandlung auszusetzen.

Gefahr für viele Opfergruppen

Während der Zeit des Nationalsozialismus überlagerten sich nicht selten Definitionen, die zur Verfolgung und Stigmatisierung gewisser Bevölkerungsgruppen dienten. So liefen auch viele Angehörige anderer Opfergruppen Gefahr, als "asozial" eingestuft zu werden; beispielsweise Zeugen Jehovas, Sinti und Roma oder psychisch Kranke.


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