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Von Erst-, Zweit- und Drittbeziehungen Glossar

Stand: 29.01.2014 | Archiv

BegriffErklärung
Laterankonzil, Viertes (1215)Bedeutendstes Konzil des Mittelalters, einberufen von Papst Innozenz III. Zwei Patriarchen der Ostkirche, Abgeordnete zahlreicher weltlicher Fürsten und über 1.200 Bischöfe und Äbte nahmen daran teil. 71 Dekrete wurden verabschiedet. So wurde auch beschlossen, dass Trauungen nur von Priestern vorgenommen werden dürfen. Paare, die ohne diesen kirchlichen Segen leben können bestraft, etwa "des Gebietes verwiesen" werden.
Levirats-EheStirbt ein Mann, ohne Kinder zu hinterlassen, wird die Witwe mit dem Bruder des verstorbenen Mannes, also ihren Schwager, verheiratet. Der erste Sohn, den sie gebiert, gilt als der Sohn des verstorbenen Bruders und erhält seinen Namen.
MonogamieEinehe: altgr. mónos "allein", "einzig" und gr. gamos "Ehe", bezeichnet die lebenslange exklusive Fortpflanzungsgemeinschaft zwischen zwei Individuen einer Art.
PolygamieVielweiberei - ein Mann, viele Frauen; in 95 Prozent der Gesellschaften der Normalfall. Christen- und Judentum schließen sie aus.
PolyandrieVielmännerei - ein Mann, viele Frauen; existiert in Teilen Indiens, Tibet, Bhutan, im Kongo und im nördlichen Niger.

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