Bayern 2

     

Gender-Verbot in Bayern Was halten Sie davon?

In Bayern darf es keine Bürger*innen, Schüler:innen oder Student_innen geben – zumindest in Texten der öffentlichen Verwaltung, an Hochschulen oder Schulen. Die Staatsregierung hat sich gegen Gendersprache ausgesprochen. Was denken Sie darüber?

Stand: 20.03.2024

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag beschlossen, dass Gendersprache im offiziellen Schriftverkehr der öffentlichen Verwaltung, in Hochschulen und Schulen verboten wird.

Konkret betrifft das eine Änderung in der Allgemeinen Geschäftsordnung des Freistaats Bayern (AGO) zum 1. April.

Dort soll nun explizit klargestellt werden, dass Wortbinnenzeichen wie beispielsweise Gendersternchen ("Bürger*innen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen"), Gender Gap ("Verkäufer_innen"), Mediopunkt ("Schüler·innen") oder Binnenmajuskel ("LehrerInnen") unzulässig sind.

"Sprache muss klar und verständlich sein", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung. Es sei "häufig zu erleben", dass Teile der Bevölkerung mit "großem missionarischen Eifer" unterwegs seien und es in bestimmten Milieus "faktisch zu einem Zwang" komme und ein "moralischer Druck" zum Gendern entstehe.

Kritik kommt unter anderem von der Bundesschülerkonferenz: "Wir sind gegen diese Bevormundung, das gilt sowohl fürs Gendern als auch fürs Nicht-Gendern", betonte Generalsekretär Florian Fabricius.

Was halten Sie vom Gender-Verbot in Bayern? Wie sehen Sie die oft sehr emotional geführte Debatte rund um geschlechtergerechte Sprache? Das hat das Tagesgespräch die Anruferinnen und Anrufer in der Sendung gefragt.

Zu Gast bei Christine Krueger war Prof. Carolin Müller-Spitzer. Sie leitet das Projekt "Empirische Genderlinguistik" am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim.

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