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Neun vor Neun Erster Führerschein (03.05.1909)

Ein Beitrag von: Hartmut Grawe

Stand: 03.05.2012 | Archiv |Bildnachweis

Am 3. Mai 1909 tritt ein neues Gesetz in Kraft, und wir lesen in Paragraph zwei: "Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde." Das "Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" fordert von diesem Tag an einen Führerschein mit Prüfung für alle Autolenker. Vorbei sind die Zeiten, als jeder mit irgend einem Vehikel einfach durch die Gegend rollen konnte. Schon zuvor haben einzelne Länder gesetzlich geregelt, dass nur Männer mit einwandfreiem Leumund ans Steuer dürfen.

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